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© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Britta Pedersen

Nach Beschwerde: Berliner Bäder-Betriebe erlauben Oben-Ohne-Baden für alle

Eine 33-jährige Frau wird aus einem Schwimmbad geworfen, weil sie sich weigert, ihre Brüste zu verdecken. Nach einer Beschwerde lenken die Verantwortlichen nun ein.

In Berliner Schwimmhallen und Freibädern dürfen Frauen künftig „oben ohne“ baden.

Nach einer Diskriminierungsbeschwerde bei der Ombudsstelle für das Landesantidiskriminierungsgesetz werden die Bäder-Betriebe in Zukunft ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden, teilte die Senatsverwaltung für Justiz und Antidiskriminierung am Donnerstag mit.

Eine 33-jährige Frau war im Dezember in einem Schwimmbad in Berlin-Kaulsdorf vom Aufsichtspersonal aufgefordert worden, die Brüste zu bedecken. Als sie sich weigerte, wurde sie des Bades verwiesen.

In ihrer Beschwerde verwies sie darauf, dass die Haus- und Badeordnung der Bäder-Betriebe keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung vorschreibt“.

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Berliner Bäderbetriebe: Verboten war Oben-Ohne-Baden ohnehin nicht

Laut der Berliner Bäderbetriebe (BBB) sei das Oben-Ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern für Frauen ohnehin nicht verboten gewesen. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen „oben ohne“ für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe (BBB) am Donnerstag mit.

Zwar mache die Haus- und Badeordnung seit Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung, hieß es. „Allerdings wurde das von unseren Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt“, so die Sprecherin.

Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden.

Doris Liebscher, Ombudsstelle

Die Ombudsstelle begrüße die Klarstellung, teilte deren Leiterin Doris Liebscher mit. Die Entscheidung schaffe „gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär“.

Zudem schaffe sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben. „Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden“, betonte Liebscher. 

Nach einer Intervention der Ombudsstelle bei den Bäder-Betrieben solle nun das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch „für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein“, hieß es. (epd, dpa)

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