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Klage abgewiesen: Nach falschem Verdacht: Kein Schadenersatz für Großhändler

Das Landgericht hat die Klage eines Berliner Großhändlers auf Schadenersatz in Millionenhöhe abgewiesen. Die Kripo hatte den Unternehmer zu Unrecht verdächtigt. Infolge der Ermittlungen bekam er Probleme mit Kunden und verlor viel Geld.

Der Unternehmer Ibrahim Arikoglu hatte auf Zahlung von rund zwei Millionen Euro geklagt, weil sein Unternehmen IBER-TEK infolge von Ermittlungen des Landeskriminalamts (LKA) im Frühjahr 2007 erhebliche Verluste gemacht und an Wert verloren habe.

Das LKA hatte aufgrund eines Anfangsverdachts Geschäftspartner und Banken Arikoglus über Betrugsermittlungen im Zusammenhang mit IBER-TEK informiert. Der Verdacht stellte sich als falsch heraus. Sein Unternehmen habe durch das Schreiben massive Probleme mit Kunden, Lieferanten und Kreditinstituten bekommen und dadurch viel Geld verloren, sagte Arikoglu.

Das Land lehnte Zahlungen ab, weil es keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Ermittlungen und den Verlusten des Unternehmers sah. Den sah auch das Landgericht Berlin nicht als belegt an. In der Verhandlung sagte die Vorsitzende Richterin, ein von Arikoglu vorgelegtes Bewertungsgutachten eines Sachverständigen sei „nur schwer nachvollziehbar“. Es stelle Prognosen dazu auf, wie sich das Unternehmen ohne das LKA-Schreiben entwickelt hätte. Die Grundlagen der Prognosen würden aber nicht plausibel erklärt. Die Frage der Verhältnismäßigkeit erörterte das Gericht vor diesem Hintergrund gar nicht erst.

Arikoglus Anwalt, Olaf Herzog, sagte, er könne das Urteil nicht nachvollziehen. Wenn die Gründe für das Urteil vorlägen, werde er die Möglichkeit einer Berufung prüfen. (svo/ddp)

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