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Das Haus in Rangsdorf beschäftigt seit Jahren die Brandenburger Justiz. (Archivbild)

© David Hammersen/dpa

Nach Zwangsversteigerung: Streit um Grundstück in Rangsdorf: Land sitzt mit am Tisch

Eine Familie aus Rangsdorf kämpft seit Jahren um ihr Grundstück. Nun könnte ein Durchbruch gelingen. Es stehen Vergleichsverhandlungen an und das Land ist mit dabei.

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Beim Rechtsstreit um ein Haus und ein Grundstück in Rangsdorf wird beim Versuch einer einvernehmlichen Lösung auch das Land Brandenburg mit am Tisch sitzen. „Das Land wird dem Rechtsstreit aufseiten der Eheleute W. beitreten, damit ist es am Rechtsstreit beteiligt“, erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums. Der Streit soll nun in einem Güterichtverfahren beigelegt und eine für beide Parteien hinnehmbare Lösung gefunden werden. 

In den Vergleichsverhandlungen wolle man versuchen, „den Streit einvernehmlich unter Beteiligung aller Akteure beizulegen“, sagte die Sprecherin. „Einen Termin vor dem Güterichter gibt es noch nicht.“ Ziel des Landes Brandenburg sei „die gütliche Beilegung aller Streitigkeiten um den Komplex "Rangsdorf"“, erklärte die Sprecherin. Für das Land sitzt ein Rechtsanwalt am Tisch.

Neue Verhandlungen am OLG zunächst ausgesetzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte zuletzt ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts in Brandenburg an der Havel aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das Gericht zurückverwiesen. Nun kommt es zu dem Güteverfahren, weswegen der Prozess deutlich nach hinten verschoben wurde.

Die betroffenen Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück.

Ärger nach der Zwangsversteigerung

Die Versteigerung sei nicht rechtens gewesen, entschied daraufhin 2014 das Landgericht Potsdam. Denn das Amtsgericht Luckenwalde habe vorher nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht. Der Zuschlag wurde wieder aufgehoben. Der Eigentümer zog gegen die Familie vor Gericht.

Das OLG Brandenburg verurteilte die Familie daraufhin im Juni 2023 dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Die Eheleute legten Revision ein – die am BGH nun Erfolg hatte. Darin ging es insbesondere darum, zu welchen finanziellen Bedingungen die Familie das Grundstück zu räumen habe, da durch den Hausbau der Wert der Immobilie erheblich gesteigert wurde.

Brandenburg vertritt mit der Teilnahme an den Verhandlungen auch seine eigenen Interessen. Das Land könnte nach dem Ende der Streitigkeiten in Staatshaftung genommen werden, da es bei der Vergabe des Grundstücks eklatante Fehler von Seiten der Behörden gab. 

Hausbesitzerin hat Hoffnung

Die Hausbesitzerin gibt sich vor den Vergleichsverhandlungen hoffnungsfroh. „Wir hatten von Anfang an Mediation vorgeschlagen. Wir sind dafür offen und hoffen, dass sich da etwas Positives für uns entwickelt“, sagte sie. Sie hoffe auf eine „ehrliche Chance dort zusammenzukommen“. Bislang hatte sich der Streitgegner wenig entgegenkommend gezeigt, was die Interessen der Familie anbelangt.

© dpa-infocom, dpa:260111-930-527770/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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