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Nahost-Konflikt an Hochschulen: Klage gegen Freie Universität Berlin – Verhandlung wird fortgesetzt
Im Fall des jüdischen Studenten, der gegen die FU Berlin klagt, wird es keine Güteverhandlung geben. Ein zweiter Gerichtstermin steht nun an. Der Student Lahav Shapira wirft der Uni vor, nicht ausreichend gegen Antisemitismus vorzugehen.
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Rund sieben Monate nach einem ersten Verhandlungstermin will das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin (FU) eingehend prüfen. Am 26. Februar soll das Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob die Hochschule ausreichend Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studenten ergriffen hat.
Der Student Lahav Shapira war im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden. Shapira warf der Hochschule danach vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Damit verstoße sie gegen das Berliner Hochschulgesetz, das Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern.
Im Anschluss an die Verhandlung im Juli 2025 hätten beide Seiten zunächst geprüft, ob sie einer Güteverhandlung zustimmen, teilte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Berlin auf Nachfrage des Tagesspiegels mit. Dies sei nicht der Fall, weshalb jetzt der zweite Verhandlungstermin vor Gericht angesetzt wurde.
FU verweist auf Konzept für Antidiskrimierung
Die Freie Universität Berlin bestreitet, untätig gewesen zu sein. Vor Gericht verwiesen die Vertreter der Hochschule auf deren Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem gebe es eine „Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung“ und eine Antidiskriminierungssatzung. Die Juristen der FU beantragten, die Klage Shapiras abzuweisen. Der Grund: Sie sei zu unkonkret.
Das Gericht sieht jedoch Klärungsbedarf – insbesondere nachdem Kläger Shapira klargemacht hatte, wie er sich im Studium durch die Stimmung an der Uni beeinträchtigt fühlt. Damit habe er deutlich gemacht, dass er sich auch in seinen Grundrechten verletzt sehe, erklärte der Vorsitzende Richter Edgar Fischer bei dem ersten Termin im Juli 2025.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Angriff auf Shapira als antisemitische Tat gewertet. Es verurteilte den Angreifer im April 2025 zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Dpa/Tsp)
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