Berlin: Nicht weitergeben!
VON TAG ZU TAG David Ensikat erklärt, was sich die Kiffer alles trauen können Wer kifft, macht sich nicht strafbar, hier zu Lande jedenfalls nicht. Wir weisen darauf hin, da sich am Sonnabend, auf der Hanfparade, wieder einmal jede Menge Kiffer zum Kiffen bekannten.
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VON TAG ZU TAG
David Ensikat erklärt, was sich
die Kiffer alles trauen können
Wer kifft, macht sich nicht strafbar, hier zu Lande jedenfalls nicht. Wir weisen darauf hin, da sich am Sonnabend, auf der Hanfparade, wieder einmal jede Menge Kiffer zum Kiffen bekannten. Und jede Menge rechtschaffende, aber anonyme Alkoholiker meinen: Was die sich trauen! So doll was trauen die sich gar nicht.
Allerdings sind sie ja sehr sozial, die Kiffer, sie kiffen gern im Kollektiv. Und da wird die Rechtslage kompliziert: Wer nämlich einen Joint an jemanden weiterreicht, von dem er ihn selbst nicht erhalten hat, der macht sich durchaus strafbar. Denn er gibt ein „illegales Betäubungsmittel“ weiter, er „erweitert den Konsumentenkreis“ (Bayerisches Oberlandesgericht, NStZRR 1998, 149). Gibt der Kiffer den Joint an jenen Kiffer zurück, von dem er ihn erhalten hat, so macht er sich nicht strafbar, denn er hat ihn, den Joint, juristisch betrachtet, nie besessen. Und er hat den Konsumentenkreis auch nicht erweitert (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121).
Wo auch immer Sie also auf Kollektivkiffer treffen, gucken Sie genau hin: Die Weitergeber sind die Schlimmen, die Zurückgeber sind okay.
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