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Ein Passagierflugzeug der Ryanair. (Symbolbild)

© IMAGO/Olaf Schuelke

Non-binäre Person hatte geklagt: Keine neutrale Anrede bei Ryanair – Einigung ohne Gericht

Bei der Internet-Buchung eines Flugs gibt es als Anrede nur „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“. Ob das eine Diskriminierung ist, muss ein zuständiges Gericht nun doch nicht entscheiden.

Stand:

Ein Rechtsstreit um eine fehlende geschlechtsneutrale Anredemöglichkeit bei der Ticketbuchung der Fluggesellschaft Ryanair ist außergerichtlich geklärt worden. Das teilte das Berliner Landgericht mit. Damit entfällt die geplante Verkündung einer Entscheidung des Gerichts. 

Zum Inhalt der Einigung wurde nichts veröffentlicht. Oft wird in solchen Fällen eine Entschädigungssumme gezahlt. 

Ein Mensch, der sich keinem eindeutigen Geschlecht zuordnet, hatte geklagt, weil es auf der Internetseite der Fluglinie für die Buchung eines Tickets nur die Auswahl zwischen „Herr“, „Frau“ und „Fräulein“ gab

Eine geschlechtsneutrale Anredeoption sei nicht verfügbar, das verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, argumentierte der klagende Mensch und berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wegen einer Diskriminierung forderte er ein Schmerzensgeld von 5000 Euro. (Tsp, dpa)

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