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Mitglieder von Lobbycontrol demonstrieren vor einer Verhandlung über eine Klage gegen die Bundestagsverwaltung wegen Großspenden für die Berliner CDU. (Archivbild)

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Parteienspende: Zahlung an Berliner CDU – Spender wird befragt

Hat ein Unternehmer versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Dieser Frage muss ein Gericht nachgehen - und holt dazu einen Unternehmer in den Zeugenstand.

Stand:

Mit dem Immobilienunternehmer Christoph Gröner im Zeugenstand setzt das Verwaltungsgericht heute (9.00 Uhr) die Verhandlung zu einer umstrittenen Großspende für die Berliner CDU fort. Hintergrund ist eine Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn. 

Dabei geht um eine Großspende von rund 800.000 Euro, die Gröner und seine Firma der CDU im Jahr 2020 überwiesen hatten, also vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021. Sonneborns Partei mit Namen „Die Partei“ sieht die Chancengleichheit verletzt. Durch das Verfahren soll die Verwaltung verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen.

Mit der Vernehmung des Berliner Immobilienunternehmers will das Gericht nun klären, welche Erwartungen er und seine Firma mit der Spende an die CDU im Jahr 2020 verbunden haben. Aus Sicht der Richter lässt sich nur so klären, ob ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt und die Bundestagsverwaltung eine Sanktion gegen die CDU hätte verhängen müssen.

© dpa-infocom, dpa:250930-930-102388/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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