zum Hauptinhalt

Berlin: Pleiten, Umzüge und hohe Mieten

Sozialwohnungen am Tegeler Hafen oder in Karow-Nord sollen in Zukunft ohne staatliche Förderung auskommen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Ende Februar müssen sich die Mieter von 160 Sozialwohnungen am Tegeler Hafen auf einiges gefasst machen. Dann läuft die staatliche Wohnungsbauförderung, die seit 15 Jahren gezahlt wurde, voraussichtlich aus. Eine Anschlussförderung, wie bisher üblich, will der Senat nicht mehr zahlen. Das wird in Tegel nicht nur die Mieter, sondern auch den Eigentümer, die Otremba Bauträger GmbH sehr verärgern. Aber auch tausende Wohnungen in der Neubausiedlung Karow-Nord wären später vom radikalen Ende der Förderung betroffen. Eigentümer ist hier Klaus Groth.

Insgesamt müssten 27 473 Sozialwohnungen in Großsiedlungen, Wohnblöcken und einzelnen Häusern in Ost- und West- Berlin auf eine weitere Subventionierung verzichten. Es geht hauptsächlich um Quartiere, die 1987 bis 1997 bezugsfertig wurden. Aber auch Eigentümer von 2300 Wohnungen der Jahrgänge 1986/85 sollen – aus Gründen der Gleichbehandlung – keine Nachbewilligung mehr erhalten.

Was kommt nun auf die Mieter und Eigentümer zu, wenn der Senat die angekündigte harte Linie durchzieht? Sie müssen sich auf hohe Mieten einstellen. Vielleicht sogar darauf, dass ihnen Gas, Wasser oder Strom gesperrt wird, weil insolvente Vermieter die Betriebskostenvorschüsse der Mieter nicht mehr weiterleiten. Aber selbst wenn es dazu nicht kommt, droht Ungemach. Sobald sich das Wohnungseigentum nicht mehr rechnet, kann der Vermieter die Kostenmiete verlangen – bis zu 21 Euro pro Quadratmeter. Dann muss der Mieter – innerhalb von zwei Wochen nach Ankündigung der Mieterhöhung – entscheiden, ob er kurzfristig kündigt und binnen zwei Monaten auszieht. Ansonsten gelten die normalen Kündigungsfristen. Im schlimmsten Fall muss er ein Jahr lang die Kostenmiete zahlen. Das wären in diesem Zeitraum 6000 bis 7000 Euro mehr als die Sozialmiete, errechnete die Bauverwaltung.

Ein Härteausgleich könnte diese enorme Belastung mindern. Ausgezahlt werden dürfte aber nur die Differenz zwischen Sozial- und ortsüblicher Vergleichsmiete: In der Regel 2 bis 2,5 Euro pro Quadratmeter. Wer die Miete nicht mehr aufbringen kann, wird umziehen müssen. Aber wohin? Einer Familie, die in Charlottenburg wohnt, könnte es durchaus passieren, dass ihr als Ersatz eine Sozialwohnung in Hellersdorf vorgeschlagen wird.

Die Wohnungseigentümer bekommen auch Probleme. Städtische Unternehmen und Genossenschaften könnten den Wegfall der Subventionen wohl verkraften, indem sie die Mieten leicht erhöhen und notfalls Wohnungen verkaufen. Kleinen privaten Bauherrn wird es aber kaum möglich sein, bei ausbleibender Förderung noch wirtschaftlich zu arbeiten. Finanzsenator Thilo Sarrazin hofft allerdings, dass jene Eigentümer keinen Insolvenzantrag stellen, die bei einem Konkurs den Zugriff auf ihr Privatvermögen befürchten müssen. Sollte diese Erwartung aufgehen, würden Landesbürgschaften „nur“ bei den GmbH & Co. KGs fällig, die ohne Weiterförderung sofort insolvent werden. Das träfe bis Ende 2006 auf 60 Prozent der Wohnungsbestände zu, anschließend nur noch auf 47 Prozent. In diesen Fällen würden Landesbürgschaften fällig: Das käme den Senat zunächst teuer. Langfristig ließe sich aber viel Geld sparen: In den nächsten 15 Jahren 3,3 Milliarden Euro abzüglich Bürgschaften und Mieterhilfen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false