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Berliner Polizisten bekommen fünf Millionen Euro - damit werden einzelne Beamte belohnt, aber auch Teams.

© Paul Zinken/dpa

Konflikt um fünf Millionen Euro beigelegt: Die Leistungsprämie für Berliner Polizisten kommt doch

Einzelne Beamte sollten 2000 Euro bekommen. Das lehnte der Gesamtpersonalrat der Polizei ab. Jetzt gibt es eine Lösung.

Der Konflikt um die Leistungsprämien für einzelne Berliner Polizisten ist beigelegt. Die fünf Millionen Euro aus dem Polizeihaushalt können nun doch verwendet werden. Der Gesamtpersonalrat der Polizei stimmte am Dienstag einer entsprechenden Dienstvereinbarung mit Polizeipräsidentin Barbara Slowik zu.

Entscheidend für die Einigung war, dass das Geld jetzt nicht nur besondere Leistungen einzelner Polizeibeamte belohnt, sondern auch als Team-und Gruppenprämien ausgezahlt wird. Zuvor wollte Polizeipräsidentin Barbara Slowik etwa 2500 ausgewählten Beamten und Polizeiangestellten eine Leistungsprämie von 2000 Euro zahlen.

Der Gesamtpersonalrat kritisierte, dass die Auswahl der Empfänger intransparent sei und verhinderte die Ausschüttung. Doch nach 14 Verhandlungstagen gibt es die Lösung, die alle Beteiligte zufrieden stellt. „Es muss erwähnt werden, dass die Basis  aus GdP-Kolleginnen und -Kollegen in den örtlichen Personalräten maßgeblich war für den Abschluss der Dienstvereinbarung", sagte Slowik. "Ohne die Unterstützung dieser Basis wäre eine Lösung kaum so schnell möglich gewesen. Mithilfe der jetzigen Lösung können unsere Führungskräfte die Prämien fair und nachvollziehbar verteilen."

Die stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Kerstin Philipp sagte: "Wir begrüßen die Einigung über die Gewährung von Leistungsprämien an 2.500 Kolleginnen und Kollegen und freuen uns, dass wir gemeinsam mit Polizeipräsidentin Frau Dr. Slowik ein transparentes und nachvollziehbares Prozedere auf die Beine stellen konnten."

Philipp betonte, dass sich über den Sinn und Zweck von Leistungsprämien bei der Polizei durchaus streiten lasse, es aber definitiv keine Alternative sei, fünf Millionen Euro ungenutzt an den Finanzsenator zurückfließen zu lassen. (Tsp)

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