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Urteil: Drei Monate Haft für Böllerwurf auf Kinder

Weil er sich durch spielende Kinder in seinem Mittagsschlaf gestört fühlte, warf ein 29-Jähriger einen sogenannten "Polenböller" auf den Spielplatz vor seinem Wohnhaus in Altglienicke. Der Mann stand bereits unter Bewährung.

Nach dem Wurf eines sogenannten Polenböllers auf lärmende Kinder muss ein 29-jähriger Mann in Berlin für drei Monate in Haft. Am 1. Mai hatte der Angeklagte in der Ortolfstraße im Stadtteil Altglienicke aus Verärgerung über den Kinderlärm vor seinem Haus einen „Polenböller“ aus dem Fenster in Richtung des Spielplatzes geworfen.

Der hierzulande nicht zugelassene Sprengkörper explodierte auf einer Grasfläche des Spielplatzes. Dabei wurden rund 30 Quadratzentimeter Rasen verbrannt. Die Kinder kamen mit dem Schrecken davon. Alarmierte Polizisten entdeckten in der Wohnung des Mannes sieben weitere Böller, die beschlagnahmt wurden.

Der Mann wurde am Montag des strafbaren Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen schuldig gesprochen. Die Haftstrafe wurde damit begründet, dass er vorbestraft ist und unter Bewährung stand. (dapd)

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