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Prozess um Schlägerei: ''Es wurde getreten, bis die Polizei kam"

Im Prozess um eine brutale Schlägerei am S-Bahnhof Frankfurter Allee müssen drei der angeklagten mutmaßlichen rechten Schläger weiter mit einer hohen Strafe rechnen - der vierte wurde inzwischen freigelassen.

Von Frank Jansen

Der Zeuge ist ein wuchtiger, fast zwei Meter großer Kampfsportler. Doch selbst er war nicht in der Lage, die Gewaltorgie zu stoppen, die sich in der Nacht zum 12. Juli 2009 in Friedrichshain abgespielt hat, nahe dem S-Bahnhof Frankfurter Allee. „Das war das Schlimmste, was ich bisher gesehen habe“, sagt der Zeuge am vergangenen Dienstag der Jugendkammer des Landgerichts. Auf das reglos am Boden liegende Opfer hätten „ein Großer“ und „ein kleiner Dicker“ eingetreten, „das war ein hässlicher Anblick“. Als der Zeuge einschreiten wollte, bekam er von einem dritten Mann, dessen Glatze blutverschmiert war, einen Tritt in den Bauch. „Das war allerdings nicht so schlimm“, sagt er, doch dem bewusstlosen Opfer habe er nicht helfen können – „es wurde getreten, bis die Polizei kam“.

Am vierten Tag im Prozess gegen vier mutmaßliche Rechtsextremisten, die den jungen Linken Jonas K. (22) fast totgeprügelt haben sollen, ist der Schrecken jener Nacht ganz nah. Ein Täter habe geschrieen, „dass die Zecke nicht mehr aufstehen soll“, sagt eine Zeugin. Zecke ist das Schimpfwort der rechten Szene für Linke. Ein Bundespolizist, der mit seiner Kollegin am Tatort eintraf, sah noch, wie ein Mann das Opfer trat, „von oben nach unten auf den Kopf“. Der Polizist zog den Täter weg, der sonst vermutlich weitergetreten hätte. Die Details sind kaum erträglich. Dennoch verläuft der Verhandlungstag anders, als die meisten Prozessbeteiligten erwartet haben.

Kurz vor der Mittagspause und schon vor der Aussage des Polizisten verkündet der Vorsitzende Richter, Kay-Thomas Diekmann, der Haftbefehl gegen den Angeklagten Michael G. (24) werde aufgehoben. Die Kammer sehe keinen dringenden Tatverdacht mehr. Der erstaunte G. kommt nach mehr als einem halben Jahr Untersuchungshaft frei. War alles halb so schlimm am 12. Juli in Friedrichshain?

Der Anwalt des Opfers Jonas K. ist unangenehm überrascht und bringt das in einer Erklärung zum Ausdruck. Diekmann betont dann, auch wenn der dringende Tatverdacht gegen G. nicht mehr bestehe, so doch ein hinreichender. Weniger wäre auch schwer verständlich: Immerhin haben zwei Zeugen, mutmaßliche Linke, G. belastet, wenn auch mit unterschiedlichen Aussagen. Doch die Kammer scheint die Aussagen „neutraler“ Zeugen, die nicht der linken Szene zuzuordnen sind, stärker zu gewichten. Und da gab es nur Aussagen, die für die Angeklagten Oliver K.(26), Marcel B. (21) und Michael L. (23) unangenehm waren. Vor allem für Oliver K.

Den kräftigen Brandenburger haben mehrere Zeugen, auch der Polizist, als den „Großen“ benannt, der die „Stampfkicks“ auf den Kopf von Jonas K. setzte. Oliver K., der zur Tatzeit zweifach unter Bewährung stand, muss am ehesten damit rechnen, wegen versuchten Mordes verurteilt zu werden, den die Staatsanwaltschaft allen Angeklagten vorwirft. Denn nach den Aussagen der meisten Zeugen waren die Stampfkicks nicht direkte Folge der Schlägerei zwischen den Angeklagten und Linken, mit der die Randale begann.

Die Richter haben angedeutet, Schläge der Angeklagten beim Angriff der Linken könnten Notwehr gewesen sein. Doch es gab offenbar zwei Tatphasen. Zeugenaussagen ist zu entnehmen, dass die meisten Linken angesichts des Widerstands der Rechten flohen. Dennoch traten Oliver K., Marcel B. und Michael L., der am Kopf blutete, Jonas K. bewusstlos. Dann zog Oliver K. das Opfer ein paar Meter weg und versetzte ihm die letzten Stampfkicks. So könnte es gewesen sein. Jedenfalls hat die Kammer mit der Freilassung von Michael G. auch signalisiert, dass sie bei den anderen drei Angeklagten weiter den dringenden Tatverdacht des versuchten Mordes sieht.

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