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Urteil: Fluchthelfer freigesprochen

Ein 20-Jähriger hatte einen Freund im Gefängnis besucht, der dann mit seiner Besuchermarke einfach an den Wächtern vorbeiging. Der Mann wurde freigesprochen, auch wenn das Gericht einige "Merkwürdigkeiten" sah.

Nach der geglückten Flucht eines Freundes aus der Haftanstalt hat das Amtsgericht Tiergarten am Donnerstag einen 20-Jährigen vom Vorwurf der Gefangenenbefreiung freigesprochen. Eine Absprache zur Flucht zwischen dem Angeklagten und seinem inhaftierten Freund habe sich nicht beweisen lassen, hieß es im Urteil.

Mit Besuchermarke rausspaziert

Der Angeklagte hatte einen zu drei Jahren Haft verurteilten Freund am 19. Oktober 2007 in der Justizvollzugsanstalt Charlottenburg besucht. Der heute 23-jährige Häftling hatte ausgesagt, er habe die Besuchermarke des Angeklagten genommen, als dieser auf die Toilette ging. "Ich war überrascht, wie einfach es war", sagte er im Prozess. Dann will er die Marke bei der Kontrolle am Besucherausgang abgegeben haben und "einfach rausspaziert" sein.

Zwei damals diensthabende Justizbeamte hatten die Aussage wegen eines bevorstehenden Disziplinarverfahrens verweigert. In früheren Vernehmungen sollen sie angegeben haben, dass sich die beiden Männer sehr ähneln würden. "Es gab einige Merkwürdigkeiten, wenn nicht gar Unregelmäßigkeiten", stellte auch das Gericht fest. Es sei nicht auszuschließen, dass der Häftling ein "plötzliches Durcheinander beim Aufbruch der Besucher genutzt und daher ohne Hindernisse die Anstalt verlassen habe", hieß es. (jnb/ddp)

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