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Unfall bei Blaulichtfahrt: Geldbuße für Polizisten

Nach einem Unfall bei einer Blaulichtfahrt, bei der jedoch das Martinshorn nicht aktiviert war, muss ein Polizist 500 Euro Bußgeld bezahlen. Er rammte ein Taxi, wobei die Insassen verletzt wurden.

Ein Polizist muss nach einem Unfall bei einer Blaulichtfahrt, bei der er jedoch das Martinshorn nicht aktiviert hatte, eine Buße von 500 Euro zahlen. Damit stellte das Amtsgericht das Verfahren um fahrlässige Körperverletzung im Amt ein. Es liege geringe Schuld vor, hieß es. Der 38-Jährige hatte am 9. Mai 2012 bei Rot eine Kreuzung nahe der Gedächtniskirche passiert und ein Taxi gerammt. Der Fahrer und eine Insassin wurden leicht verletzt.

Der Polizist gab ein Fehlverhalten zu. Bei dem Eilauftrag habe er intuitiv in den Bereich der entsprechenden Knöpfe gedrückt, das für die Sonderfahrt ebenfalls erforderliche Martinshorn allerdings verfehlt. Der Beamte habe zwar Vorschriften nicht ganz eingehalten, es sei aber die besondere Stresssituation zu berücksichtigen, entschied die Richterin.

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