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Gerichtsentscheid: Koma-Wirt legt Revision ein

Der nach dem Alkohol-Tod des 16-jährigen Lukas zu einer Gefängnisstrafe verurteilt Ex-Wirt Aytac G. zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH).

Der nach dem Alkohol-Tod des 16-jährigen Lukas zu einer Gefängnisstrafe verurteilte Ex-Wirt Aytac G. zieht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verteidigung habe Revision gegen die Entscheidung der 22. Strafkammer eingelegt, bestätigte eine Justizsprecherin. Der 28-Jährige war Anfang Juli wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden.

Der Schüler und Aytac G. hatten sich im Februar 2007 zu einem Tequila-Wetttrinken verabredet. Lukas hatte mehr als 45 Schnäpse getrunken, während sich der Wirt zunächst heimlich Wasser einschenken ließ. Mit 4,4 Promille war Lukas ins Koma gefallen. Er starb einen Monat später.

Aytac G., damals Wirt des „Eye-T“ in Charlottenburg, sei verantwortlich für den Tod des Schülers, befand das Landgericht. Er habe gewusst, dass es kein fairer Wettkampf war. Der Junge habe durch den Betrug seine „Risikobewertung“ nicht korrigieren können. Die Verteidigung sah dagegen einen „klassischen Fall der Selbstgefährdung“. K.G.

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