
Prozess: Kugelbombe auf Polizisten: Bewährung für den Werfer
14 Beamte wurden bei einer Demonstration 2010 in Berlin-Mitte verletzt. Vier Jahre später gestand der Täter vor Gericht und bat um Milde.
Mit einer Kugelbombe wollte er bei einer Demonstration „lautstarken Protest“ äußern. Doch es wurden 14 Polizisten verletzt – zwei der Beamten mussten ins Krankenhaus. Johannes E. legte mehr als vier Jahre später vor dem Landgericht ein Geständnis ab, distanzierte sich und zeigte Reue. Das wirkte sich für den 26-Jährigen strafmildernd aus: Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verhängten die Richter. Zudem muss Johannes E. an die beiden am schwersten verletzten Opfer insgesamt 3500 Euro zahlen.
Zunächst war die Anklage von einem Mordversuch ausgegangen. Auch im Urteil hieß es: „Ein derartiger pyrotechnischer Gegenstand kann tödlich verletzen.“ Die Situation am 12. Juni 2010 in Mitte sei hochgefährlich gewesen. Der Angeklagte aber habe die Auswirkungen einer Kugelbombe damals nicht gekannt. Deshalb sei es kein versuchter Mord gewesen. So hatte es auch die Staatsanwaltschaft nach zweimonatigem Prozess gesehen. Zwei Mitangeklagte erhielten Freispruch.
Etwa 20.000 Menschen waren unter dem Motto „Die Krise heißt Kapitalismus“ durch die Innenstadt gezogen, begleitet von Polizisten. Immer wieder flogen Böller. Um 14.08 Uhr aber knallte es noch lauter: Eine Kugelbombe, hergestellt vermutlich in China und in Polen illegal vertrieben, detonierte in der Torstraße. „Die Druckwelle war enorm“, beschrieb einer der Verletzten. Extrem gepresste Pappsplitter verursachten tiefe Wunden an Beinen, tagelang litten Beamte unter Hörproblemen und Taubheitsgefühlen.
E. hatte nun um Milde gebeten: „Menschen ändern sich, werden reifer.“ Er habe sich nicht vorstellen können, dass Polizisten verletzt werden könnten. Bis dahin war E. nie als Krawallmacher aufgefallen. Seine Reue war aus Sicht der Richter aufrichtig. Für ihn wirkte sich auch die Verfahrensdauer aus. Wegen Überlastung der Justiz sei es zur erheblichen Verzögerung durch den Staat gekommen.