zum Hauptinhalt

Urteil: Kündigung von Kassiererin wegen Pfandbons rechtens

Das Arbeitsgericht Berlin hat am Donnerstag die fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen mutmaßlicher Unterschlagung als rechtswirksam bestätigt. Gewerkschaften hatten für sie demonstriert, weil sie dem Unternehmen Schikanierung ihrer Mitglieder vorwerfen.

Es bestehe der dringende Verdacht, dass die Frau Pfandbons, die Kunden verloren hatten, an sich genommen und zulasten ihres Arbeitgebers eingelöst habe, teilte das Gericht mit. Die Beträge habe sie beim Mitarbeiterkauf für sich verbraucht. Dieser Verdacht sei durch die Aussagen der vernommenen Zeugen bestätigt worden.

Unter dem Motto "Solidarität für Emmely" hatten Gewerkschaften und Politiker wiederholt für eine Weiterbeschäftigung der Kassiererin demonstriert, die über 30 Jahre für das Unternehmen tätig war. Sie werfen der Lebensmittelkette Schikanierung von Gewerkschaftsmitgliedern vor. Die 50-Jährige war Anfang des Jahres entlassen worden, weil sie zwei Pfandbons für leere Flaschen im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.

Die Richter vertraten die Auffassung, der begangene Betrug reiche für eine Verdachtskündigung aus. Dabei komme es nicht auf den Wert der Pfandbons an. Maßgeblich sei vielmehr, dass das Vertrauensverhältnis nachdrücklich zerrüttet worden sei. Dabei habe das Arbeitsgericht auch berücksichtigt, dass die Klägerin im Prozess wiederholt betont habe, dass sie das vorgeworfene Verhalten auch überhaupt nicht als gravierend ansehe. Gegen die Entscheidung hat das Gericht Berufung zugelassen. (imo/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false