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Im Fall des Mordkomplotts an Pferdewirtin Christin R. aus Lübars ist das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig.

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Prozess um Bluttat in Lübars: Mord an Pferdewirtin: Urteil ist rechtskräftig

Sie gingen "mit ungehemmter Geldgier und kaum zu übertreffender Gefühlskälte" vor: So urteilte im Januar 2015 das Landgericht über die Mörder der Pferdewirtin Christin R. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Es war ein grausames Mordkomplott, das fünf Angeklagte gegen die Pferdewirtin Christin R. geschmiedet hatten und brutal in die Tat umsetzten. Nun ist das Urteil des Landgerichts Berlin - viermal lebenslang, einmal 14 Jahre und sechs Monate - rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier der Angeklagten mit Beschluss vom 2. März 2016 als offensichtlich unbegründet verworfen, wie nun mitgeteilt wurde. Bei zwei der Angeklagten, dem Lebensgefährten des Opfers und seiner Mutter, hatte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt und auf die außergewöhnlich hohe kriminelle Energie verwiesen, die den Taten zugrunde lag. Sie waren die Drahtzieher und wollten sich an millionenschweren Lebensversicherungen bereichern, die sie für die junge Frau abgeschlossen hatten. Die fünfte Angeklagte, bei der das Gericht von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen hatte, hatte durch ihr Geständnis und ihre Aussagen maßgeblich dazu beigetragen, dass ihre Mittäter verurteilt werden konnten. Anders als ihre vier Komplizen hat sie das Urteil nicht angefochten.

Das Opfer Christin R. vertraute ihrem Lebensgefährten, dem Springreiter Robin H. Der aber schmiedete mit seiner Mutter Cornelia H. ein Mordkomplott. Sie unternahm als erste einen Anschlag auf die junge Frau, rammte ihr ein Messer in den Rücken und behauptete später, sie habe einen Blackout gehabt. Christin R. überlebte die Attacke - ebenso wie den nächsten Versuch, sie zu ermorden. Robin H. brachte Tanja L., eine Verkäuferin, dazu, sich in ihn zu verlieben und ihm zu vertrauen. Auf seine Initiative hin versuchte sie, die Pferdewirtin zu vergiften. Auch dieser Versuch misslang, das Gift wirkte nicht. Tanja L. war diejenige, die im Prozess aussagte, gestand und ihre Mittäter schwer belastete.

Nach dem gescheiterten Giftanschlag heuerte L. mit der Hilfe ihres Bruders, des vierten Angeklagten, einen Bekannten als Auftragskiller an. Dieser erdrosselte sein Opfer bei einem Treffen, das unter einem Vorwand arrangiert worden war und bei dem Tanja L. als Lockvogel diente. (Tsp)

Lesen Sie hier den Tagesspiegel-Bericht vom Tag des Urteils mit einer ausführlichen Darstellung der Hintergründe der Tat.

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