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Baden-Württemberg, Ulm-Wiblingen. Dort soll in einem Waldstück ein 15-Jähriger seine gleichaltrige Freundin so sehr gewürgt haben, dass sie an den Folgen starb.

© dpa/Jason Tschepljakow

Verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen: Sechseinhalb Jahre Haft für 15-Jährigen wegen Totschlags an Jugendlicher in Ulm

Ein Teenager wurde in Ulm zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, da er eine gleichaltrige Freundin im vergangenen Jahr unter dem Einfluss von Ecstasy zu Tode gewürgt hatte.

Stand:

Das Landgericht Ulm hat einen 15-Jährigen wegen Totschlags an einer gleichaltrigen Freundin zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Eine verminderte Schuldfähigkeit schloss die Kammer nicht aus, wie das Gericht am Mittwoch in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Die Richter sahen als erwiesen an, dass der 15-Jährige das Mädchen im Dezember in einem Wald bei Ulm erwürgt hatte.

Weil er zuvor Ecstasy genommen hatte, ging die Kammer davon aus, dass er den Tatanreizen weniger Widerstand entgegensetzen konnte als jemand, der voll schuldfähig ist. Der Jugendliche meldete sich nach der Tat selbst bei der Polizei und gab an, dass er seine Freundin getötet habe. Einsatzkräfte fanden das leblose Mädchen dann in einem Waldstück.

Sie kam in ein Krankenhaus, wo sie starb. Noch am selben Tag wurde der Jugendliche festgenommen. Die Vorwürfe gestand der 15-Jährige nach Angaben des Gerichts während der Verhandlung. Der Prozess gegen ihn begann im Juli. Wegen des Alters des Angeklagten fand das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Über das Urteil informierte das Gericht schriftlich. (AFP)

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