
© „Gegen deutschnationale Polizeigewalt (GdP)“
Polizeikritische Adbusting-Aktion in Berlin: Student bleibt gegen Geldauflage straffrei
Aktivisten überklebten Werbeplakate der Berliner Polizei mit kritischen Botschaften. Gegen einen Strafbefehl legte ein Student Einspruch ein – und bleibt straffrei.
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Mit aufgeklebten Sprechblasen legten Aktivisten der Berliner Polizei Aussagen in den Mund, die Selbstkritik darstellen sollten. Werbeplakate an mehreren S-Bahnhöfen waren Anfang Juli 2024 betroffen. Nun befasste sich das Amtsgericht Tiergarten mit dem Geschehen. Auf der Anklagebank saß ein Student. Er blieb am Ende straffrei – gegen Zahlung einer Auflage von 900 Euro wird das Verfahren eingestellt.
Gegen den 29-Jährigen war zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl ergangen. 50 Tagessätze zu je 30 Euro (1500 Euro) sollte er zahlen, legte aber Einspruch ein. „Warum sollte eine selbstkritische Betrachtung eine Sachbeschädigung sein?“, fragte der Angeklagte und freute sich über den Applaus seiner mehr als 20 Sympathisanten auf den Zuhörerbänken im Saal.
Auf den Plakaten war eine Frau in Polizeiuniform und mit einem Headset zu sehen. Der Werbetext der großformatigen Anzeigen an den Bahnhöfen Alexanderplatz und Ostbahnhof wurde von Aktivisten mit schwarzer Farbe übermalt und mit Sprechblasen überklebt. Auf einem Plakat wurde der Polizistin die Botschaft „Eigentlich sind wir bloß staatlich bezahlte Gewalttäter*innen“ in den Mund gelegt, auf einem anderen war zu lesen: „Ich bin diesen Rassist*innenladen leid!“ Das Logo der Berliner Polizei blieb sichtbar.
Mit sogenannten Adbusting-Aktionen werden in Berlin immer wieder Plakate im öffentlichen Raum beschädigt, um den beworbenen Inhalt zu verändern. Meist sind Polizei und Bundeswehr das Ziel solcher Klebe-Attacken.
Die Bundespolizei hatte in den nun verhandelten Fällen Strafanzeigen gefertigt. Eine Gruppe bekannte sich: Die Polizei habe ein „gehöriges Rassismusproblem“, hieß es in einer Pressemitteilung zu den Hintergründen der Aktion. Satirische Plakate seien es, so ein Sprecher der Gruppe „Gegen deutschnationale Polizeigewalt (GdP)“.
Die Gedankenblase ließ sich nicht rückstandslos entfernen, so die Anklage. Der Verteidiger konterte: „Bei dem Plakat handelt es sich nicht um eine Sache, deshalb kann daran auch keine Sachbeschädigung geschehen.“ Es sei eine belanglose Veränderung.
Doch nach einer Pause bedauerte der Angeklagte kurz. Und die Prozessbeteiligten einigten sich auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Eine Zeugin fehlte, ein zweiter Verhandlungstag wäre erforderlich gewesen – „das kostet Zeit und Geld“, so der Anwalt. Für den Studenten sei es eine „ökonomische Entscheidung“ gewesen.
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