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Die Polizei (Symbolbild).

© dpa

Berlin-Neukölln: Polizist attackiert schlendernde Touristen

Weil sie zu langsam über die Straße geschlendert sind, wurden zwei britische Touristen in Neukölln von einem Berliner Polizisten geschlagen und mit einem Messer angegriffen. Er war nicht im Dienst.

Diese Urlaubserinnerung aus der hippen Partystadt Berlin werden sie nicht mehr vergessen: Zwei britische Touristen sind in der Nacht zu Montag mit einem Messer attackiert worden, weil sie für den Geschmack eines Autofahrers zu lange gebraucht haben, um eine Straße in Neukölln zu überqueren. Um etwa 3.45 Uhr kam es dann am Maybachufer zu einem Wortgefecht zwischen den schlendernden Urlaubern und dem 29-Jährigen, in dessen Folge der Fahrer aus dem Wagen stieg und die beiden 19 und 24 Jahre alten Briten verfolgte.

Der aggressive Mann schlug dem älteren der beiden Touristen ins Gesicht und fügte ihm mit einem Messer eine Wunde am Gesäß zu. Der 29-Jährige verwies später bei seiner Befragung auf eine Schnittwunde an der Hand, die ihm die ebenfalls mit einem Messer bewaffneten Briten zugefügt haben sollen.

So weit, so Neukölln

Ein vollkommen unnötig eskalierter Streit um eine Nichtigkeit? So weit, so Neukölln, könnte man meinen – wenn, ja wenn der Angreifer kein Mitarbeiter der Berliner Polizei gewesen wäre. Der Mann befand sich zwar nicht im Dienst, muss aber durchaus mit Sanktionen rechnen.

Zu etwaigen straf- oder dienstrechtlichen Konsequenzen wollte sich die Polizei mit Verweis auf laufende Ermittlungen zunächst nicht äußern. Ob der Polizist suspendiert wird oder nicht, war bis zum Redaktionsschluss ebenfalls noch nicht entschieden.

Regeln des Wohlverhaltens

Grundsätzlich gilt, dass Beamte, auch wenn sie nicht im Dienst sind, die sogenannten „Regeln des Wohlverhaltens“ einhalten müssen. Dazu zählt unter anderem, dass sich Polizisten keine körperliche oder psychische Gewalt oder Übergriffe, Distanzunterschreitungen, sexuelle Belästigungen und diskriminierende Äußerungen erlauben dürfen – auch wenn diese strafrechtlich eventuell irrelevant sind. Bei Vergehen ist ein Dienstrechtsverfahren möglich.

Ein solches Verfahren wurde vergangene Woche gegen einen Berliner Beamten angestrengt, der auf einer Demonstration eines Brandenburger Pegida-Ablegers Bramm („Brandenburger für Meinungsfreiheit und Mitbestimmung“) ein Schild mit der Parole „Antirassismus, weltoffen, bunt, Vielfalt sind Kennwörter für weißen Genozid – Europa den Europäern“ getragen haben soll. Der Schriftzug erfüllt keinen Straftatbestand, dennoch wird wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen die Beamtenpflicht ermittelt.

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