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Berlin: Polizisten kommen erneut vor Gericht

Der Prozess um die so genannte DolmetscherAffäre im Landeskriminalamt (LKA) muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob gestern den Freispruch für drei Polizeibeamte vom August 2003 in Hinblick auf den Vorwurf der Vorteilsnahme auf und ordnete eine erneute Verhandlung an.

Der Prozess um die so genannte DolmetscherAffäre im Landeskriminalamt (LKA) muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob gestern den Freispruch für drei Polizeibeamte vom August 2003 in Hinblick auf den Vorwurf der Vorteilsnahme auf und ordnete eine erneute Verhandlung an.

Die Drogenfahnder sollen von einem Dolmetscher Reisen nach Chicago, Prag und Kitzbühel spendiert bekommen haben. Zwei der Beamten seien 1998 auf Einladung des Türkisch-Übersetzers nach Chicago geflogen, um sich ein Basketball-Spiel mit dem legendären Spieler Michael Jordan anzusehen. Ihr Vorgesetzter soll mit seiner Frau nach Kitzbühel und Prag eingeladen worden sein. Den drei Beamten war zunächst vorgeworfen worden, als Gegenleistung falsche Abrechungen von Übersetzungsleistungen akzeptiert zu haben. Den Freispruch bezüglich der Betrugsvorwürfe bestätigte der BGH. Es sei aber zu prüfen, ob mit einer Vorfinanzierung der Reisen der „böse Schein der Käuflichkeit“ geweckt wurde.

Der Dolmetscher hatte gestanden, dass er jahrelang Übersetzungsarbeiten für das Landeskriminalamt (LKA) falsch abgerechnet hat. Zwischen 1998 und 2002 soll der Landeskasse auf dieser Weise ein Schaden in Höhe von rund 441 000 Euro entstanden sein. Der 54-Jährige wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in 47 Fällen zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. K. G.

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