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Berlin: Polizisten streiten um Pausenzeit

Gesamtpersonalrat lehnt neue Regelung ab und droht mit Klage

Bei der Polizei ist die neue Arbeitszeitverordnung heftig umstritten. Ab dem 1.März diesen Jahres sollen Pausenzeiten in die Arbeitszeit der Beamten einbezogen werden. Die „regelmäßige Anwesenheitszeit“ im Dienst soll bei den Polizisten in den Hundertschaften dann pro Woche um eine Stunde verlängert werden, bei den übrigen Schichtdienstbeamten sollen zusätzliche 1,5 Stunden für Pausen genutzt werden. Bislang wurden statt der Pausen so genannte „Ausgleichsfreizeiten“ gewährt.

Doch gegen die beabsichtigte Neuregelung läuft der Gesamtpersonalrat (GPR) nun Sturm. In seiner „Blitzumfrage“ unter den Betroffenen hätten sich die meisten Polizisten für eine Klage gegen die neue Pausenregelung ausgesprochen. „Mauschelei“ nennt der GPRVorsitzende Uwe Hundt die vom Senat im Januar beschlossene Verordnung. Zwar gebe es auch im Polizeidienst durchaus ruhige Zeiten, in denen Pausen möglich seien. Durch fehlende Pausenräume seien hierfür jedoch die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben. Diese einzurichten habe der Innensenator seit zwei Jahren versäumt. Durch die neue Regelung würde den Beamten somit nur die Ausgleichsfreizeit gekürzt. Darin sieht Hundt eine „Ungleichbehandlung“ und somit einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Gesamtpersonalrat habe daher einen Verwaltungsrechtler eingeschaltet, der ihre Auffassung bestätige und die Aussichten einer Klage als „gut“ einschätze.

Angesichts eines drohenden Prozesses könnte aus Körtings Verordnung eine Hängepartie werden. Tritt sie im März wie geplant in Kraft, setzt sich der Innensenator der Gefahr aus, dass sie später möglicherweise für rechtswidrig erklärt wird. Bleibt die Arbeitszeitregelung aber unverändert, müssen weiterhin jährlich rund zehn Millionen Euro für Arbeitsstunden gezahlt werden, die nicht geleistet werden. Das hatte die Berechnung eines Polizeimitarbeiters ergeben, die bereits im Sommer 2000 dem damaligen Innensenator Eckart Werthebach (CDU) vorlag.

Schon die jetzige Neuregelung ist ein Kompromiss zwischen Innenverwaltung und der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Ursprünglich sollte die Anwesenheitspflicht der Beamten um 2,5 Stunden verlängert werden; in den mehrmonatigen Gesprächen wurde dies um eine Stunde gekürzt. Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Uwe Hundt, kritisiert nun, dass sein Gremium an den Verhandlungen nicht beteiligt war. Allerdings: Dass er in die Verhandlungen auf oberster Ebene einbezogen war, bestreitet der seinerzeitige GdP- Landesvize Uwe Hundt nicht. OD

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