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Ohne Strom nichts los. Aber bei plötzlichen Veränderungen des Liefervertrags sollten Sie erstmal Nachweise verlangen.

© dpa/Frank Rumpenhorst

Primastrom, Voxenergie & Co.: Was tun, wenn der Energieanbieter plötzlich höhere Abschläge verlangt?

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Beschwerden über erhöhte Rechnungen, manche Betroffene bestreiten sogar den Vertragsabschluss. Das rät die Expertin.

Vor Kurzem habe ich in der Verbraucherzentrale eine aufwühlende Situation erlebt. Diese hat mir gezeigt: Beim Thema Energie wird es richtig ernst für die Berlinerinnen und Berliner. Es war nämlich notwendig, einen Ratsuchenden zu beruhigen, der angesichts seiner gerade erhöhten Energierechnung völlig verzweifelt war und nicht wusste, wie er sie bezahlen soll. Ich merkte, hier geht es an die Existenzgrundlage.

Leider sind wir mit solchen und ähnlichen Sorgen jeden Tag konfrontiert. Es ist eine regelrechte Beschwerdeflut, die uns derzeit erreicht. Die primaholding GmbH mit den Vertriebsmarken primastrom und voxenergie verschickt beispielsweise Schreiben, in denen den Empfängern mitgeteilt wird, dass sie auf einmal deutlich höhere Abschläge zahlen müssen. Es handelt sich dabei teilweise um Beträge über 400 Euro monatlich.

In einigen Fällen bestreiten die Betroffenen den Vertragsschluss mit den beiden Unternehmen und trotzdem werden ihnen die laufenden Verträge bei ihrem Energieversorger gekündigt, damit ein Versorgerwechsel vorgenommen wird.

Wenn Sie über einen angeblich geschlossenen Energieliefervertrag mit der primastrom GmbH oder voxenergie GmbH informiert werden, sollten Sie einen Nachweis über den Vertragsschluss fordern und vorsorglich widersprechen.

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Teilen Sie dem aktuellen Vertragspartner zudem mit, dass Sie keinen Anbieterwechsel veranlasst haben. Da Energielieferverträge in Textform geschlossen werden müssen, sind telefonische Abschlüsse nicht wirksam. Seien Sie wachsam.

Widersprechen Sie und reichen Sie Beschwerde ein

Sie müssen wissen, dass auch bei steigenden Energiepreisen die Zustimmung der Kunden nötig ist, um Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode zu erhöhen. Eine Preiserhöhung trotz vereinbarter Preisgarantie ist nicht möglich. Bei Verträgen ohne Preisgarantie müssen die Voraussetzungen wie transparent formuliertes Änderungsschreiben und der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht eingehalten werden.

Guter Rat. Dörte Elß, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin, hilft Kundinnen und Kunden bei Problemen unterschiedlichster Art.
Guter Rat. Dörte Elß, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin, hilft Kundinnen und Kunden bei Problemen unterschiedlichster Art.

© Henning Kunz

Wenn Sie von diesen Verstößen betroffen sind, widersprechen Sie und reichen Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein. Es besteht übrigens immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn über eine Erhöhung der Preise informiert wird.

Mit der Sonderkündigung haben Sie die Möglichkeit, sich einen neuen Vertragspartner mit besseren Konditionen zu suchen. Gelingt dies nicht, werden Sie ohnehin in die Grundversorgung aufgenommen.

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Es ärgert mich schon sehr lange, dass diese Anbieter unerlaubte Telefonwerbung betreiben. Auch dagegen sollten Sie Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen.

Den aufgeregten Verbraucher bei uns im Hause haben wir glücklicherweise beruhigt. Den Grund für seinen Unmut können wir aber leider nicht aus der Welt schaffen. Ich bin sehr besorgt, wie sich die Energiepreise weiter entwickeln und von welchen Auswirkungen wir noch betroffen sein werden.

Dörte Elß

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