zum Hauptinhalt
Polizeibeamte stehen in einer Einfahrt eines Gebäudekomplexes an der Goebenstraße.

© Paul Zinken/dpa

Prozess am Berliner Landgericht: Drei Männer nach Schießerei in der Goebenstraße zu Haftstrafen verurteilt

Nach den Schüssen in einem Schöneberger Hinterhof müssen drei Männer hinter Gitter. Einer von ihnen ist der Bruder des erschossenen Clan-Kriminellen Nidal R.

Nach der Schießerei in einem Hinterhof in der Goebenstraße in Berlin-Schöneberg mit einem Verletzten sind drei Männer verurteilt worden.

Dreieinhalb Jahre Gefängnis verhängte das Landgericht der Hauptstadt am Donnerstag gegen einen 28-Jährigen. Ein 25-Jähriger erhielt zweieinhalb Jahre Haft. Diese beiden Angeklagten wurden der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Gegen einen 35-Jährigen ergingen neun Monate Haft wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Bei der Auseinandersetzung im September 2020 hätten sich zwei Lager gegenübergestanden, um „etwas zu klären“, hieß es im Urteil. Was Auslöser des Streits zwischen einstigen Freunden war, sei im Prozess offen geblieben. Nach Beleidigungen sei „die Sache eskaliert“. 

Dabei sei ein 24-jähriger Mann durch den 25-jährigen Angeklagten mit einem Baseballschläger attackiert worden. Er habe in Richtung Kopf geschlagen, allerdings nicht mit Wucht und nicht in Tötungsabsicht, so das Gericht. 

Ein gesondert verfolgter Mann habe dann eine Pistole gezogen, die ihm der 28-jährige Angeklagte abgenommen habe, hieß es weiter. Mehrere Schüsse seien gefallen. Der 24-jährige Kontrahent habe einen Streifschuss erlitten. 

Kontrahent erlitt Streifschuss

Bei dem 25-jährigen Angeklagten handelt es sich um einen Bruder des ermordeten Clan-Kriminellen Nidal R., der im September 2018 am Tempelhofer Feld in Berlin-Neukölln erschossenen wurde. Das 36-jährige Mitglied einer arabischstämmigen Großfamilie war vor den Augen seiner Familie von acht Kugeln durchlöchert worden. Der Mord ist bis heute nicht aufgeklärt. 

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Zu Prozessbeginn vor rund zwei Monaten hatten sich die Angeklagten auf Notwehr berufen. Das Gericht kam nun zu der Überzeugung: „Eine Notwehrlage lag nicht vor.“ Anders als die Staatsanwaltschaft gingen die Richter nicht von einem versuchten Totschlag aus. Es sei „bewusst danebengeschossen worden, es ging darum, den Mann zu erniedrigen“. Die Verletzungen seien „eher harmlos“ gewesen. 

Die Staatsanwältin hatte Strafen zwischen vier und fünf Jahren Haft verlangt. Der Verteidiger des 25-Jährigen hatte auf Freispruch plädiert, die Anwälte der weiteren Angeklagten stellten keine konkreten Anträge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa,Tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false