zum Hauptinhalt
Sie müssen sich für die Tötung ihrer Schwester verantworten: die beiden afghanischen Brüder vor dem Berliner Landgericht.

© Foto: dpa/Jörg Carstensen

Prozess um Mord an Maryam H.: Berliner Landgericht lehnt Antrag auf Haftentlassung des jüngeren Bruders ab

Nach dem Mord an Maryam H. entlastet ein Angeklagter den anderen. Doch für das Gericht besteht „kein durchgreifender Zweifel am dringenden Tatverdacht“.

Stand:

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Afghanin Maryam H. sind die Verteidiger von einem der beiden angeklagten Brüder der 34-Jährigen mit einem Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gescheitert. Das Berliner Landgericht wies den Antrag am Montag zurück.

Nach vorläufiger Würdigung bestehe „kein durchgreifender Zweifel am dringenden Tatverdacht“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Angaben des älteren Angeklagten, der die Tötung allein in einem aus dem Ruder gelaufenen Streits begangen haben will, hätten nach vorläufiger Bewertung Plausibilitätsmängel. 

Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden 27 und 23 Jahre alten Angeklagten ihre Schwester am 13. Juli 2021 an einem bislang nicht bekannten Ort ermordet haben, weil sich die zweifache Mutter Moralvorstellungen der afghanischen Familie nicht unterworfen und zudem nach ihrer Scheidung eine Liebesbeziehung geführt habe.

Die Leiche haben die Brüder den Erkenntnissen zufolge in einem Rollkoffer vom Bahnhof Berlin-Südkreuz per ICE nach Bayern gebracht. Rund drei Wochen später wurde die Tote in einem Erdloch in der Nähe des bayrischen Wohnortes des älteren Angeklagten entdeckt.

Erklärung des Angeklagten: Streit um Geld

Der 27-Jährige hatte nach rund sechsmonatigem Prozess sein Schweigen gebrochen und in einer verlesenen Erklärung einen Streit mit der Schwester geschildert, der eskaliert sei. Er habe die 34-Jährige nicht töten wollen, erklärte der Angeklagte über seine Verteidiger. Es sei zu einem heftigen Streit um Geld für ihre Familie in der Heimat gekommen.

Sein Bruder sei nicht anwesend gewesen. Er habe den 23-Jährigen dann gezwungen, ihm bei der Verschleierung der Tat zu helfen. Nach der Einlassung verlangten die Anwälte des 23-Jährigen dessen Freilassung. Die vorgeworfene Tatbeteiligung an der Tötung sei nicht gegeben, erklärten sie.

Das Gericht folgte nun einer Stellungnahme der Anklage zu dem Antrag. Es gebe Unstimmigkeiten. So würden die Schilderungen des 27-Jährigen nicht zum Zustand der Leiche passen. Es gebe zum jetzigen Stand Anhaltspunkte dafür, dass die Tötung durch den Familienrat in Afghanistan beschlossen und von den Brüdern durchgeführt sein könnte. Die geht am 14. Oktober weiter. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })