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Klaegerin Lebreton G. in Geld mit ihrer Rechtsanwaeltin Leonie Thum.

© Olaf Wagner

Prozess um nackte Brüste an der Plansche: Berlinerin scheitert vorerst mit Diskriminierungsklage 

Weil sie sich oben ohne sonnte, sorgte eine Frau für einen Polizeieinsatz. Sie klagte und berief sich auf das Antidiskriminierungsgesetz – vorerst erfolglos.  

| Update:

Sie stand nach dem Schlagabtausch der Juristen vor dem Gerichtsgebäude und atmete durch. „Gegen Diskriminierung müssen wir uns wehren“, sagte Gabrielle Lebreton. Ihr Fall hatte im vergangenen Sommer für Aufsehen gesorgt und wurde als „Oben-ohne-Streit“ bekannt: Die 38-Jährige lag auf dem Wasserspielplatz „Plansche“ mit nacktem Oberkörper und löste damit einen Polizeieinsatz aus. Sie nahm es nicht schweigend hin, klagte wegen Diskriminierung – allerdings in der ersten Instanz ohne Erfolg, wie das Landgericht schließlich mitteilte. Die Zivilkammer 26 wies die Klage am Mittwoch ab. 

Was die Klägerin an einem heißen Junitag erlebte, beschrieb sie später als einen „Eingriff in die Freiheit der Frau“. Sie hatte mit ihrem kleinen Sohn die „Plansche“ besucht, einen Wasserspielplatz im Plänterwald. Mitarbeiter eines dort eingesetzten Sicherheitsdienstes sprachen sie wegen ihrer entblößten Brüste an und forderten sie auf, sich etwas anzuziehen. Sie kam dem nicht nach – der Sicherheitsdienst rief die Polizei. Sie sei aufgefordert worden: „Entweder Sie tragen einen BH oder Sie müssen gehen.“ Sie verließ die „Plansche“.

Es ist die bislang prominenteste Klage, die sich auf das seit zwei Jahren geltende Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) beruft. Es soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung durch Landesbehörden etwa wegen Hautfarbe, Sexualität oder Sozialstatus schützen. Klagen sind möglich, wenn sich Menschen von Polizisten oder anderen Behördenvertretern diskriminiert fühlen. Das Gesetz soll auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen. Um „wenigstens 10.000 Euro Entschädigung“ geht es im „Oben-ohne-Streit“. 

War es eine unzulässige Ungleichbehandlung? „Die Ungleichbehandlung liegt darin, dass Männer oberkörperfrei anwesend waren und nicht gebeten wurden, sich zu bekleiden“, sagte die Anwältin der Klägerin. „Das ist eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts.“ Und eine solche sei verboten. Zudem gebe es keine Beweise dafür, dass sich damals andere Nutzerinnen und Nutzer beschwert hätten. 

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls auf die damalige Nutzungsordnung verwiesen. Die Überraschung nun: Für das Land Berlin sagte ein Anwalt, dass es zu dem Zeitpunkt gar keine Nutzungsordnung für den Wasserspielplatz gegeben habe. Und Security sei lediglich zur Durchsetzung von Corona-Maßnahmen eingesetzt worden – „der Sicherheitsdienst, der tätig wurde auf Beschwerden von Nutzern, ist über seine Befugnisse hinaus tätig geworden“. Der Vorfall sei „unglücklich gelaufen, aber nicht vom Bezirksamt zu verantworten“. 

In der „Plansche“ ist inzwischen „oben ohne“ generell erlaubt. Im Rechtsstreit ist Berufung beim Kammergericht möglich. Zu Einzelheiten des jetzigen Urteils verwies das Gericht auf die schriftlichen Urteilsgründe, die noch nicht vorliegen.

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