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Kriminalität: Prozess wegen Brandstiftung in Kaufhäusern

Wegen Brandstiftung muss sich ein 42-Jähriger vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der in einem Obdachlosenheim lebende Mann soll am 5. Dezember 2006 in Spandau zuerst in einem Reisebüro und anschließend in zwei Warenhäusern Feuer gelegt haben.

Stand:

Berlin - Der Anklage nach hatte er im Vorraum des Reisebüros einen Stapel mit Prospekten sowie eine Mülltonne und in den Kaufhäusern jeweils Kleidungsstücke in den Umkleidekabinen angezündet.

In den Räumen entstand nur ein geringer Sachschaden, weil Mitarbeiter die Brandstiftung frühzeitig bemerkten. Vor der Zündelei soll der 42-Jährige einen Mitbewohner im Obdachlosenheim mit seinem Gehstock verprügelt und erheblich verletzt haben. Nachdem er daraufhin vom Wohnheimleiter des Hauses verwiesen wurde, soll er auf der Straße bei drei Autos die Scheiben eingeschlagen haben. Ihm werden daher auch Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Vor Gericht wollte sich der 42-Jährige dazu nicht äußern. Seinem Verteidiger zufolge empfand der Angeklagte den "Rausschmiss" aus dem Wohnheim als "ungerecht", weil zuvor er selbst Opfer eines Überfalls geworden sei. Der Prozess wird kommenden Mittwoch fortgesetzt. (tso/ddp)

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