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Militante Gruppe „Revolutionäre Aktionszellen“: Prozessbeginn vor Landgericht Berlin gegen 46-jährigen Brandstifter
Am Dienstag startete ein mehrtägiger Prozess gegen einen linksextremen Brandstifter. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen.
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Gegen einen 46-Jährigen, der vor mehr als zehn Jahren an mutmaßlich linksextremen Brandanschlägen beteiligt gewesen sein soll, hat der Prozess vor dem Berliner Landgericht begonnen. Der Mann soll als Mitglied einer militanten Gruppierung namens „Revolutionäre Linke“ / „Revolutionäre Aktionszellen“ in drei Fällen Feuer an Gebäuden der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft in der Hauptstadt gelegt haben. Bei den Taten zwischen Februar 2010 und April 2011 seien jeweils Sachschäden entstanden. Ob der Angeklagte aussagen wird, blieb am Dienstag zunächst offen.
Der 46-Jährige soll laut Anklage spätestens ab Juli 2009 Mitglied einer militanten Gruppierung gewesen sein. Mindestens zwei weitere Personen hätten der Organisation angehört. Der Angeklagte habe sich an drei Anschlägen beteiligt - in der Hoffnung, durch erhebliche Straftaten einen Umsturz des politischen und gesellschaftlichen Systems zu erwirken.
Im ersten Fall seien eine Kältemaschine und eine Klimaanlage in Brand gesetzt worden. Auch an der Fassade sei es zu Beschädigungen gekommen. Bei den beiden weiteren Taten seien ein Holztor und eine Eingangstür attackiert worden. Die Verteidiger hatten vor Verlesung der Anklage beantragt, das Verfahren einzustellen oder auszusetzen. Die Akten seien „erkennbar unvollständig“ begründeten sie.
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In einem weiteren Antrag verlangten die beiden Anwälte, Teile der Anklage nicht zu verlesen. Die dort genannten Schadenshöhen von 15 000 bis 29 000 Euro seien nicht zutreffend, so die Verteidiger. Das Gericht lehnte die Anträge ab. Die Verteidiger wollen bis zum zweiten Prozesstag am 17. Juni mit ihrem Mandanten entscheiden, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wird. Der Mann befindet sich nicht in Haft.
Die Ermittlungen hatten Jahre gedauert, die Anklage wurde 2018 erhoben. Für das Verfahren um Brandstiftung sowie Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in einem Fall sind 20 weitere Tage vorgesehen. (dpa)
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