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Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) sieht sich immer wieder Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt.

© Wolfgang Kumm/dpa

Update

Prozess wegen Beleidigung von Sawsan Chebli: Gericht spricht Angeklagten frei

In einem Video hatte ein Mann die Staatssekretärin „Quotenmigrantin“ und „islamische Sprechpuppe“ genannt. Dem Gericht zufolge fällt das unter Meinungsfreiheit.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen. Die Äußerungen des Mannes im Internet seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar, urteilte das Gericht am Donnerstag. In einem Video soll der Mann Chebli als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen des Mannes als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste Diffamierung und nicht um politischen Diskurs gegangen.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe vor Gericht zurück und berief sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Er hege keinen Groll und keine bösen Absichten gegen Chebli, sagte der frühere Polizist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Doch Chebli trete polarisierend in der Öffentlichkeit auf, er wolle ihr Paroli bieten, so der Angeklagte.

Ein Gericht hatte zunächst im November 2019 einen Strafbefehl erlassen und gegen den Mann eine Strafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) festgesetzt. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Im Prozess bezeichnete sich der Angeklagte als konservativ-bürgerlicher Buchautor.

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Chebli hatte eine Morddrohung erhalten

Die Staatssekretärin für Bürgerliches Engagement und Internationales hat palästinensische Wurzeln. Kürzlich hatte Chebli eine Morddrohung von mutmaßlichen Rechtsextremisten gegen sich öffentlich gemacht. Die 41-Jährige erhebt immer wieder ihre Stimme gegen Rassismus und Intoleranz und für eine offene Gesellschaft.

Der Prozessauftakt wurde von einem großen öffentlichen Andrang sowie verstärkten Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Chebli war selbst nicht als Zeugin geladen und nicht im Gericht.

Das Gericht ließ Chebli am Donnerstag als Nebenklägerin zu. Sie wurde von Anwalt Christian Schertz vertreten. (Tsp/dpa)

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