
© Gestaltung: Tagesspiegel/Fotos: privat/freepik
Rat vom Schulanwalt: Früher in die Ferien – wann kann ich mein Kind beurlauben lassen?
Manche Familien wollen gerne früher in den Urlaub fahren oder später zurückkommen. Unter welchen Umständen lässt sich die Schulpflicht umgehen – und wird tatsächlich am Flughafen kontrolliert?
Stand:
Herr Werner, bald beginnen die Sommerferien. Einige Eltern wollen vielleicht wegen günstiger Flüge ein paar Tage früher abreisen. Andere möchten ihren Urlaub wegen der Hitzewellen in Südeuropa in den September hineinverlegen. Unter welchen Umständen können Eltern die Schulpflicht umgehen? Haben Sie als Schulanwalt einen Tipp?
Im Schulgesetz steht zur Befreiung von der Schulpflicht eigentlich nur ein Satz: „Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schüler von der Schulpflicht befreien, wenn ein besonderer Grund vorliegt.“ Als besonderer Grund gilt eine Ferienverlängerung allerdings nicht. In den Ausführungsvorschriften für die Schulleiter vom Land Berlin steht explizit, dass „Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien“ nicht genehmigt werden sollen. Auch der „vorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise“ wird dort ausdrücklich nicht als Ausnahmefall anerkannt. Diese Formulierung wurde extra hinzugefügt, weil vorherige Vorschriften unklar waren. Einen Rechtsanspruch auf eine längere Urlaubsreise während der Schulzeit gibt es also nicht, obwohl ich die Motive dafür natürlich nachvollziehen kann.
- showPaywall:
- true
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- true