
Amtsgericht Berlin-Tiergarten: "Reichsbürger" zu Geldstrafe von 600 Euro verurteilt
Fünf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz erkannte das Amtsgericht Tiergarten für den Zeitraum April bis Dezember 2015. Nun wurde der Angeklagte zu einer Strafe von 600 Euro verurteilt.
Der Diplom-Ingenieur arbeitete einst in einem großen Konzern. Nun sieht man ihn immer wieder bei Demonstrationen vor allem in Berlin-Mitte. Er zieht auf einer Sackkarre eine Musikbox hinter sich her und oft – so beschreiben es Polizisten – wirkt er wortführend. Ermittlungsbehörden gehen davon aus: Carsten H. ist einer rechten Gruppierung zuzuordnen und gelte "im weiteren Sinne" auch als Angehöriger der "Reichsbürgerbewegung". Nun stand er vor einem Amtsgericht, weil er mehrere Kundgebungen nicht angemeldet haben soll. H. bezeichnete sich als "Einzelaktivist" und bestritt. Der Richter verhängte eine Strafe von 600 Euro.
Ob der 43-jährige H. tatsächlich zu jenen zählt, die behaupten, das Dritte Reich bestehe bis heute fort, wurde im Prozess nicht thematisiert. Nur so viel erklärte der Angeklagte: "Politisch bin ich weder links noch rechts". Er, der inzwischen wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente beziehe, nehme ganz gezielt an Veranstaltungen anderer Personen teil. Und er habe "Leute, die mitlaufen". Wenn so eine Gruppe von der Polizei angesprochen wird, dann melde er sich eben als Verantwortlicher. "Dann zeige ich eine Eil-Demo an."
Fünf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz in 2015
Es ging nun fünf Veranstaltungen auf der Straße mit fünf bis 50 weiteren Personen in der Zeit von April bis Dezember 2015. Zunächst verhängte das Gericht per Strafbefehl 750 Euro. Dagegen aber legte H. Einspruch ein und erzwang so eine Verhandlung. Seine Staatsangehörigkeit? "Preuße", gab H. nun zu Beginn zu Protokoll.
Ein Polizist beschrieb ihn als "patzig, trotzig". Ein anderer Beamter sagte, H. habe sich bei einem nicht angemeldeten Aufzug als "König hier von allen" bezeichnet. Einem anderen Polizisten erklärte H., er melde Versammlungen grundsätzlich nicht an. Das Gericht sah drei der angeklagten Fälle bestätigt. H., der Freispruch wollte, wird vermutlich Rechtsmittel einlegen.
Im Oktober hatte ein Angehöriger der Bewegung in Bayern einen SEK-Polizisten getötet. Dort hatte der 49-jährige mutmaßliche Täter bei einer Razzia auf Beamte geschossen und vier Polizisten verletzt. Das Landratsamt wollte bei dem Einsatz die 31 Waffen des Jägers sicherstellen, weil es den Mann als nicht mehr zuverlässig einstufte. Dadurch war die Bewegung, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnet und oftmals rechtsextremistische Vorstellungen hat, in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.