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Dort, wo eine sechsfache Mutter mit Messerstichen getötet wurde, wurden nach der Tat Blumen und Kerzen der Anteilnahme abgelegt.

© dpa/Jörg Carstensen

Schlusswort des Angeklagten im Prozess um den Tod von Zohra G.: „Es war ein Unglücksfall“

Das Urteil im Prozess um den Tod von Zohra G. soll am 9. Oktober verkündet werden. Ihr Ehemann hielt ein mehrstündiges Schlusswort und sprach von einem Unglücksfall.

Stand:

Fast eineinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer sechsfachen Mutter aus Afghanistan soll im Prozess gegen den angeklagten Ehemann ein Urteil verkündet werden. Vorgesehen sei der 9. Oktober, teilte die zuständige Strafkammer des Berliner Landgerichts am Mittwoch mit.

Zuvor hatte der 43 Jahre alte Angeklagte in seinem mehrstündigen Schlusswort erklärt, er bereue die Tat zutiefst. „Es war ein Unglücksfall“, so der wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagte Mann. Es habe einen Streit um die Kinder gegeben, er habe die Kontrolle über sich verloren.

Der aus Afghanistan stammende Mann soll der 31 Jahre alten Mutter am 29. April 2022 in Berlin-Pankow aufgelauert und sie auf offener Straße attackiert haben. 13 Schnitte und Stiche habe er der Frau zugefügt, ihr dann einen tiefen Schnitt in den Hals versetzt.

Die Staatsanwaltschaft hat auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. Der Mann habe „das eigenständige Leben seiner Frau nicht hinnehmen wollen“, so der Ankläger in seinem Plädoyer vor vier Wochen. Wegen der Trennung der 31-Jährigen habe sich der Angeklagte rächen und seine vermeintlich „verletzte Ehre“ durch die Tötung der Frau wiederherstellen wollen.

Die Verteidigung forderte einen Schuldspruch wegen Totschlags und die Verhängung einer Strafe von nicht unter zehn Jahren Haft.

Der Angeklagte soll seine Frau im Jahr 2008 in seiner Heimat nach islamischem Recht geheiratet haben. Es soll eine arrangierte Ehe gewesen sein. Anfang 2020 kam die Familie nach jahrelanger Flucht nach Deutschland. In Berlin habe die Frau zweimal Anzeige gegen den Mann erstattet, weil er sie geschlagen und bedroht habe. (dpa)

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