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Mann mit Akkordeon macht Musik in der U-Bahn.

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Schubidu und Didgeridoo: In Berlins U-Bahnhöfen darf wieder musiziert werden

Die BVG vergibt wieder Lizenzen für rund 40 Stationen in Berlin. Erlaubt ist ein großes Spektrum an Musikinstrumenten – nur Blechbläser müssen draußen bleiben.

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Nach fast drei Jahren ungewohnter Stille kann an vielen Berliner Bahnhöfen bald wieder legal musiziert werden. Wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am Freitag mitteilten, wird das Verkehrsunternehmen ab nächster Woche entsprechende Genehmigungen für Straßenmusiker erteilen. Mit diesen Genehmigungen sind diese berechtigt, an markierten Standorten in den Bahnhöfen aufzutreten.

Laut BVG haben Konzertmöglichkeiten an Berliner Bahnhöfen eine Tradition, die bis ins Jahr 1987 zurückreicht. Das damals zur 750-Jahr-Feier der Stadt eingeführte Angebot sei zur „Dauerinstitution“ geworden, mit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 jedoch vorläufig eingestellt worden.

Von Akkordeon bis Xylophon

Angesichts des Wegfalls der Maskenpflicht in Zügen und Bussen will die BVG nun ab Mittwoch wieder Genehmigungen erteilen. Ausgewiesene Standorte für Musikerinnen und Musiker gibt es demnach an rund 40 Bahnhöfen.

Erlaubt sind: Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylofon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang – außerdem auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten. Nicht genehmigt werden demnach Blechblasinstrumente.

Die Genehmigungen für die ganze folgende Woche werden jeweils mittwochs von 7 bis 11 Uhr im EBE-Kundenbüro an der Michaelbrücke in Mitte vergeben. Sie kosten pro Tag zehn Euro. (dpa)

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