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Schule: Altmetall wird teurer

Die Steuern für Wohnmobile sind neu geregelt – jetzt geht es nach Gewicht und Schadstoffen

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In diesen Tagen werden die ersten Bescheide zur neu gestalteten Wohnmobilsteuer verschickt. Bei der Bemessung kommt es zum einen auf das Fahrzeuggewicht an, zum anderen geht es um Schadstoffklassen, die sich anhand der Schlüsselnummer im Kfz-Schein ermitteln lassen. Am günstigsten kommen Mobile weg, die mindestens die Schadstoffklasse S4 erfüllen. Hier fallen bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm 16 Euro je 200 Kilo an, ab 2000 Kilogramm sind es dann jeweils weitere 10 Euro je angefangene 200 Kilo – die Gesamtsteuer darf jedoch 800 Euro nicht übersteigen. Bei den Schadstoffklassen S3, S2 und S1 sind es entsprechend 24 beziehungsweise 10 Euro, insgesamt aber nicht mehr als 1000 Euro.

Teuer wird es allerdings für Wohnmobile, die keine der Schadstoffklassen erfüllen. Hier sind bei einem Gewicht bis zu 2000 Kilogramm für je 200 Kilogramm des Gesamtgewichts schon 40 Euro zu zahlen. Von 2000 bis 5000 Kilogramm sind es 10 Euro je 200 Kilogramm, von fünf bis zwölf Tonnen 15 und darüber 25 Euro. Ab Januar 2010 gilt dies auch für die Schadstoffklasse S1. Ein Reisemobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S4 kostet damit künftig jährlich 240 Euro Kfz-Steuer. Das gleiche Fahrzeug mit den Schadstoffklassen S3, S2 oder S1 kommt auf 320 Euro, ohne Klasse sind es 480 Euro.

Der Caravaning Industrie Verband CIVD geht von rund 210 000 Reisemobilen aus, die ohne Einstufung bleiben werden, gut die Hälfte der Anfang 2006 registrierten Fahrzeuge. Maximilian Maurer vom ADAC geht aber trotz der Erhöhung davon aus, dass viele der alten Mobile weiter betrieben werden: „So dramatisch sind die Erhöhungen nicht, dass sich niemand mehr die Fahrzeuge leisten kann.“

Der erste Steuerbescheid der neuen Zeit wird jedoch für die Eigner unangenehm werden. Denn das Gesetz sieht vor, dass die neuen Regeln rückwirkend ab Anfang 2006 gelten, „Die Halter müssen dann zweimal Steuern zahlen – das ist ein unverantwortlich dicker Posten“, meint CIVD-Sprecher Ralph Binder.

Außerdem: Künftig ist klar eingegrenzt, was ein Reisemobil ist. Es muss innen eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimetern sowohl an der Kochstelle als auch an der Spüle aufweisen. Sonst wird das Fahrzeug als Pkw besteuert. Laut Maximilian Maurer wird die Regelung dazu führen, dass eine bloße Küche im Heck nicht mehr ausreicht, um einen Kleinbus zum Reisemobil zu machen. „Ein ausgebauter VW-Bus mit einem Hubdach wird wohl die Anforderungen eines Reisemobils erfüllen. Ein einfacher VW-Bus mit herkömmlichem Dach dagegen wird herausfallen.“gms

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