Die Anmeldungen: Bis zum 8. April erhalten die Eltern Nachricht
Eltern müssen das Original des Anmeldebogens bis zum 18. Februar an ihrer Erstwunschschule abgeben.
Eltern müssen das Original des Anmeldebogens bis zum 18. Februar an ihrer Erstwunschschule abgeben. Der Bogen ist mit einem Hologramm versehen, um Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Härtefälle können auf demselben Bogen beantragt werden, außerdem kann man zur ausführlichen Begründung ein weiteres Blatt beigelegen. Die Aufnahmeverfahren laufen an allen Schulen parallel ab. Erst werden je 60 Prozent der Schüler nach den Kriterien der Schule ausgewählt, dann werden 30 Prozent gelost, die restlichen Plätze verbleiben für Härtefälle. Bis 8. April werden die Eltern vom Bezirk benachrichtigt, ob ihr Kind an einer der drei angegebenen Wunschschulen angenommen wurde. Falls nicht, wird – laut Bildungsverwaltung – das Schulamt den Eltern noch freie Plätze benennen. Falls Familien dieses Angebot nicht annehmen, bekommen sie spätestens am 13. Mai eine Oberschule zugewiesen. Um juristisch gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen, sind Eltern nicht auf einen Anwalt angewiesen. Sie können auch ohne juristischen Beistand beim Bezirksamt Widerspruch einlegen und die Unterlagen der Schulen einsehen. pth