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Ein Blumenstrauß als Dankeschön für Lehrer darf künftig mehr als zehn Euro kosten.

© Doris Spiekermann-Klaas

Neue Regelung: Berliner Lehrer dürfen künftig teurere Geschenke annehmen

4000 Euro musste eine Berliner Lehrerin zahlen, weil sie ein 200-Euro-Geschenk ihrer Schüler angenommen hatte. Jetzt ändert Senatorin Scheeres die Vorschriften.

War das eine Aufregung damals, Anfang vergangenen Jahres. 4000 Euro Geldstrafe musste eine Lehrerin zahlen, weil sie ein Geschenk ihres Abiturkurses angenommen hatte. Die Skulptur, um die es ging, war rund 200 Euro wert. Erlaubt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind aber nur bis zu zehn Euro. Der Fall löste viel Empörung aus, zumal schon ein Blumenstrauß nicht selten mehr kostet. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) kündigte an, die Vorschriften für Lehrer zu verändern. Jetzt ist es soweit, eine neue Regelung (Verwaltungsvorschrift Belohnungen und Geschenke) soll „in Kürze in Kraft treten“, so die Behörde.

Danach dürfen Lehrer künftig Gemeinschaftsgeschenke, die bis zu 30 Euro kosten, entgegennehmen, ohne dass sie dies ihren Vorgesetzten mitteilen müssen. Bei Geschenken im Wert von 30 bis 50 Euro müssen sie es der Schulleitung anzeigen. Noch teurere Geschenke sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht erlaubt. Und Geschenke von Einzelpersonen dürfen weiterhin höchstens zehn Euro kosten.

Für Polizisten und Feuerwehrleute gelten andere Regeln

Lehrer dürfen künftig auch Freikarten für Abiturbälle oder Feste zum Mittleren Schulabschluss annehmen, ohne dass sie ihren Arbeitgeber informieren müssen. Bisher brauchten sie dafür die Erlaubnis der Schulaufsicht. Die Neuregelung enthält allerdings die Bedingung, dass die Bewirtung im Rahmen der Feier „üblich und angemessen“ sein muss.

Senatorin Sandra Scheeres spricht hinsichtlich der neuen Verwaltungsvorschrift von einer „lebensnahen Lösung“: „Schüler und Eltern erhalten damit eine praxistaugliche Spanne, um ihre Wertschätzung auszudrücken.“ Etwas kurios ist jedoch, dass für Lehrer künftig andere Regeln gelten als etwa für Polizisten oder Feuerwehrleute. Für diese gilt weiterhin die Grenze von zehn Euro. Es sei nicht gelungen, mit der Innenverwaltung eine landeseinheitliche Regelung zu finden, heißt es aus der Bildungsverwaltung.

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