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Fachhochschule Bielefeld: Rektorin verhängt Maulkorb

Disziplinarverfahren gegen kritischen FH-Professor.

Ein Maulkorberlass erregt die Scientific Community. Die Rektorin der Fachhochschule Bielefeld hat ein Disziplinarverfahren gegen einen Soziologen der FH eingeleitet, weil er das Rektorat auf seiner Webseite kritisiert hat. Soziologe Heinz Gess hatte beklagt, dass sich das Rektorat von ihm und seiner Internet-Zeitschrift distanzierte. Gleichzeitig aber habe die FH unter anderer Leitung in den 70er Jahren den Nationalsozialisten Werner Haverbeck gewähren lassen.

Die Affäre Gess beginnt im Frühjahr 2007, als die Bielefelder Paul-Gerhardt-Kirche an die jüdische Kultusgemeinde verkauft werden sollte. Gegner des Verkaufs hatten damals aus Protest die Kirche besetzt. Gess hatte den Besetzern damals in seinem „Kritiknetz“ vorgeworfen, antisemitische Ressentiments zu schüren. Ihr Protest zeuge von einer „autoritären, konformistischen Gesinnung“. Gegen Gess wurde Strafanzeige erstattet und eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Die FH löschte daraufhin die Links zu allen „Kritiknetz“-Seiten.

Dieses Vorgehen hatte Gess im Vorwort zu einem Artikel der Publizisten Peter Bierl und Clemens Heni („Grün-braune Liebe zur Natur“) wieder aufgegriffen. Dort ist auch von Haverbeck die Rede, der 1928 der SA beitrat, 1933 die Leitung des Reichsbundes für Volkstum und Heimat übernahm und später Mitglied der Reichsleitung des NS-Studentenbundes wurde. Nach dem Krieg war Haverbeck 1963 Mitbegründer der rechtsextremen Tagungsstätte „Collegium Humanum“, die Innenminister Schäuble im Mai 2008 verboten hat. 1972 erhielt Haverbeck eine Professur an der FH Bielefeld. Das Rektorat habe es nie für nötig gehalten, „sich von seinem Tun oder seinen Schriften zu distanzieren“, sagt Gess.

Diese und andere Kritik wirft ihm Rektorin Beate Rennen-Allhoff vor: Der Beamte handle pflichtwidrig, wenn er „Maßnahmen der Verwaltung oder Verhaltensweisen seiner Vorgesetzten in der Öffentlichkeit“ kritisiere, heißt es in der Begründung. Die Autoren Bierl und Heni halten es „für einen Skandal, dass jemand mit einem Disziplinarverfahren überzogen werden soll, der darauf hinweist, dass ein ehemaliger hochrangiger NSDAP-Funktionär und in der Bundesrepublik prominenter Nazi-Aktivist an der FH Bielefeld Karriere machen konnte“.

Ähnlich sieht das auch Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes. Gegen Professoren dürften keine Maulkörbe verhängt werden, der öffentliche Diskurs müsse an einer Hochschule möglich sein. Das Verwaltungsgericht Weimar sah das 2007 im Fall eines Erfurter Professors anders: Er habe sich an den Dienstweg zu halten, so das Urteil.

Günter Bartsch

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