Privatschulen: Schülerdatei: Pflicht auch für freie Träger
Auch Privatschulen sollen verpflichtet werden, bei der Erstellung der geplanten Schülerdatei mitzuwirken.
„Die vorgesehene Einbeziehung der Privatschulen ist notwendig, da ihre Schülerinnen und Schüler größtenteils der Schulpflicht unterliegen“, heißt es in einer Stellungnahme der Bildungsverwaltung zum rot-roten Antrag über das „Gesetz zur automatisierten Schülerdatei“. Der Lehrerbedarf sei schwer planbar angesichts der vielen Doppelanmeldungen von Schülern an öffentlichen und freien Schulen.
Mit der Schülerdatei verfolgen SPD und Linkspartei mehrere Ziele. Neben der besseren Planbarkeit des Schuljahres geht es auch darum, Schulschwänzern Einhalt zu gebieten. Den Bezirken soll es durch den Datenzugriff erleichtert werden, die Schulpflicht durchzusetzen. Zudem ist vorgesehen, dass die Polizei die Möglichkeit erhält, bei straffälligen Schülern Kontakt zur jeweiligen Schule herzustellen. Die Datenübermittlung speziell an die Strafverfolgungsbehörden verfolge „im Kern schulische Zwecke“, weil die Kooperation im Bereich Kinder- und Jugendschutz erleichtert werde, betont Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD).
Zur Schülerdatei gibt es am Donnerstag eine Anhörung im Abgeordnetenhaus, bei der der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sowie Andreas Wegener für die freien Schulen auftreten wird. (sve)