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Der sichergestellte schwarze Kaviar stammte vom Amur Stör, der streng geschützt ist. (Symbolbild)

© PantherMedia / Oleksandr Latkun

„Schwarzes Gold“ geschmuggelt: Berliner Zoll stellt über 13 Kilogramm Kaviar von geschützter Fischart sicher

In einem ukrainischen Fahrzeug finden Zöllner Arzneimittel und schwarzen Kaviar. Eine Laboruntersuchung zeigt: Die Fischeier stammen vom geschützten Amur Stör – und sind knapp 12.000 Euro wert.

Stand:

Beamte des Hauptzollamtes Berlin haben in einem ukrainischen Fahrzeug über 13 Kilogramm Kaviar und knapp 1400 Stück diverser Arzneimittel entdeckt und sichergestellt. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, liegt der Fund bereits einige Zeit zurück. Der Kaviar habe zunächst im zolleigenen Labor untersucht werden müssen, hieß es.

Den Angaben nach hatten Zollbeamte die sechs Insassen des Wagens zunächst zu ihrem persönlichen Gepäck befragt. Nach dessen Überprüfung hätten sich jedoch noch eine Menge Gepäckstücke und Kartons in dem Fahrzeug befunden, teilte das Hauptzollamt weiter mit. Diese waren mit Adressaufklebern versehen und wohl für Personen in Belgien bestimmt.

Das gesamte Gepäck verdeckte einen Hohlraum im Fahrzeug, in dem die Beamten eine Styroporkiste feststellten. In dieser Kiste befanden sich über 13 Kilogramm schwarzer Kaviar – auch „schwarzes Gold“ genannt – sowie zwei Gläser mit rund 820 Gramm rotem Kaviar. Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte 1364 Stück Arzneimittel, die für eine Person in Belgien bestimmt waren und nicht zum persönlichen Gebrauch mitgeführt wurden. 

Bei der Laborüberprüfung stellte sich heraus, dass es sich bei dem schwarzen Kaviar um Fischeier des Amur Störs handelte. Diese Störart ist vom Washingtoner Artenschutzabkommen erfasst und gilt als gefährdet. Der Gesamtwert des sichergestellten schwarzen Kaviars beträgt in Deutschland laut Zollangaben 11.780 Euro. Der rote Kaviar stammte vom Pazifischen Lachs und vom Königslachs, die nicht geschützt sind. Der Wert der 820 Gramm liegt den Angaben nach bei etwa 54 Euro.

Die Zollbeamten leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen Bannbruchs durch Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Fahrer ein. Nachdem der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro gezahlt hatte, durfte die Fahrt für alle weitergehen. (Tsp)

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