zum Hauptinhalt

Urteil: Sechs Jahre Haft für Messerstecher

Im Drogenrausch zugestochen: Gut sechs Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Oberschüler wurde der Täter wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren Haft verurteilt.

Berlin - Das Landgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass der arbeitslose Neuköllner im Dezember vergangenen Jahres einem 18-jährigen Oberschüler in der Buslinie 167 tödliche Verletzungen zugefügt habe. Der Täter habe seinem Opfer «aus nichtigem Grund und mit großer Wucht gezielt» mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in die Brust gestochen. Das Opfer war verblutet und starb noch am Tatort.

Vorausgegangen war ein Wortgefecht zwischen einem Freund des Angeklagten und dem späteren Opfer, weil dieser die Freundin des Oberschülers angepöbelt hatte. Mit dem Messer in der Hand habe der Angeklagte beim Verlassen des Busses in der geöffneten Tür gestanden und den 18-Jährigen angesehen, hieß es. Durch dessen Bemerkung «Stich ruhig zu. Hier sind überall Kameras. Aber das getraust du dich nicht» habe sich der Angeklagte offensichtlich in die Enge gedrängt gefühlt.

Die Bemerkung sei aber keine Provokation gewesen, betonte der Richter. Der Angeklagte habe selbst mit seinem Messer zur Eskalation der Situation beigetragen. Er habe geglaubt, reagieren zu müssen, um nicht als Verlierer dazustehen, hieß es. Im Prozess hatte der Angeklagte zuvor die Situation für sich selbst als bedrohlich geschildert. Nach Ansicht des Gerichtes hätten der Alkohol- und Drogendrogeneinfluss diesen Eindruck bewirkt.

Strafverschärfend bewertete das Gericht, dass der 19-Jährige «im Wissen um seine Unberechenbarkeit nach Drogenkonsum» neben Alkohol fahrlässig einen «ganzen Drogencocktail» zu sich genommen hatte. Die erheblich verminderte Hemmungsfähigkeit, wurde beim Strafmaß daher nur «in geringem Maße» berücksichtigt. Das Gericht stellte zugleich eine erhöhte Gewaltbereitschaft bei dem wegen Raubes vorbestraften Angeklagten fest. Im Prozess war der 19-Jährige geständig und hatte nach Auffassung des Gerichts auch Reue gezeigt. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false