zum Hauptinhalt

© dpa/Peter Steffen

Selbstbestimmungsgesetz in Berlin: Rund 1760 Menschen haben ihren Geschlechtseintrag geändert

Im November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Damit lässt sich der Geschlechtseintrag im Pass mit einem Gang aufs Standesamt ändern. Psychiatrische Gutachten sind nicht mehr nötig. Die Nachfrage ist groß.

Stand:

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in Berlin rund 1.760 Menschen ihren Geschlechtseintrag im Pass geändert. Insgesamt gemeldet haben sich bislang rund 2.600 Menschen, wie die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage mitteilte. Den größten Andrang gab es in der Hauptstadt direkt zu Beginn im November mit 1.476 Anmeldungen.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April 2024 beschlossen, am 1. November war es in Kraft getreten. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. In dem Gesetz geht die Bundesregierung von jährlich rund 4.000 trans- und intergeschlechtlichen Menschen aus, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.

Bei einer Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Standesamt gibt es vier Möglichkeiten für die Angabe: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. CDU, CSU und AfD hatten in ihren Wahlprogrammen angekündigt, das Gesetz zu reformieren oder abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist nun von einer Überprüfung des Gesetzes bis spätestens Ende Juli 2026 die Rede. (KNA)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })