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Es soll möglich bleiben, die eigene Mietwohnung zu vermieten - aber mit Auflagen.

© Britta Pedersen/dpa

Ferienwohnungen in Berlin: Senat lockert Zweckentfremdungsverbot

Die private Untervermietung von Wohnungen soll jetzt doch häufiger möglich sein, als bislang geplant. Der CDU geht das noch nicht weit genug.

Weil sich mit Wohnungen viel Geld verdienen lässt, etwa durch Vermietung an Touristen, hatte der Senat dieser „Zweckentfremdung“ mit Gesetz und Verordnung den Kampf angesagt. Doch die strengen Regeln waren umstritten, Gerichte kippten Teile derselben. Der Senat reagierte mit einer Reform. Die Koalitionsfraktionen beschlossen diese am Montag im Bauausschuss, die CDU-Fraktion konterte mit eigenem „Entwurfsantrag“. Demnach soll die Vermietung bis zu zwei Jahren erlaubt sein, bestehende Ferienwohnungen Bestandsschutz bekommen.

Dagegen sehen die Nachbesserungen der Koalitionsfraktionen, die zum 1. Mai in Kraft treten sollen, vor, dass Zweit- und Nebenwohnungen 90 Tage im Jahr vermietet werden dürfen. Wer vermieten will, muss sich registrieren und Buch über die Vermietungen führen. Der Abriss von Wohnungen zugunsten dichter genutzter Neubauten wird unter Androhung von Geldbußen in Höhe von 50.0000 Euro verboten. Bei anhaltendem Leerstand kann der Bezirk als „Treuhänder“ eingreifen und die Objekte vermieten.

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