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Nichtraucherschutz: Senat will schnell Gesetz beschließen

Der Senat wird voraussichtlich schon am Dienstag den Entwurf für ein Nichtraucherschutz-Gesetz beschließen. Damit werde ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen Berlins erlassen.

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Berlin - Nach Informationen des Tagesspiegel soll es nur eine Ausnahme geben: In "abgeschlossenen Hinterzimmern" von Gaststätten soll weiter geraucht werden dürfen. Diese Ausnahmeregelung, die im Gesetzentwurf von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei/PDS) enthalten ist, sei koalitionsintern allerdings umstritten. Der Gesetzentwurf soll bereits am Donnerstag im Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Das Parlament selbst will ein gutes Beispiel geben und im eigenen Gebäude ein "umfassendes Rauchverbot durchsetzen". Die Fraktionen von SPD und Linkspartei bringen dazu am Donnerstag einen entsprechenden Antrag ein. Die Grünen fordern ein "rauchfreies" Parlament schon ab Mai 2007.

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der "Berliner Zeitung" befürworten zwei Drittel der Berliner ein Rauchverbot in Gaststätten, die nicht über einen abgetrennten Raucherraum verfügen. Überraschend hält auch eine Mehrheit von 53 Prozent der Raucher eine solche Regelung für richtig. Befragt wurden zwischen dem 5. und 15. März 1001 Berliner. Auch die Ängste einiger Wirte vor Umsatzeinbrüchen sind der Umfrage zufolge unbegründet. 18 Prozent der Nichtraucher und sogar 5 Prozent der Raucher sagen, dass sie bei einem Verbot künftig häufiger ausgehen würden. 26 Prozent der Raucher wollen bei Einschränkungen lieber zu Hause bleiben.

Auch Raucher-Rechte müssen berücksichtigt werden

Das geplante Berliner Anti-Raucher-Gesetz muss nach Darstellung der "Morgenpost" jedoch viel stärker auf die Interessen der Raucher eingehen als bisher bekannt. "Bei der Festlegung von Rauchverboten sind auch die Belange der nikotinabhängigen Raucher und Raucherinnen angemessen zu berücksichtigen", heißt es in einem Eckpunktepapier zu dem geplanten Gesetz, auf das sich die Zeitung beruft. In dem Papier, das für die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus bestimmt ist, stehe weiter: Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sei jeweils eine "zumutbare, arbeitsplatznahe Ausweichregelung für Betroffene festzulegen". Nach Angaben aus der Senatsgesundheitsverwaltung sind damit Raucherzimmer und Möglichkeiten zum Rauchen vor der Eingangstür gemeint, wie das Blatt weiter berichtet. Anlass seien juristische Überlegungen, denn zur grundgesetzlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit gehöre auch das Recht zum Rauchen, selbst wenn es schädlich sei.

Gleichzeitig müssten dem Papier zufolge bei der Umsetzung des Verbots Rauchern "Hilfen zur Tabakentwöhnung" angeboten werden. Die Rauchverbote sollten "ausreichend und deutlich durch Hinweisschilder" kenntlich gemacht werden. Zudem müsse der Senat einen "Katalog zum Umgang mit Ordnungswidrigkeiten" erstellen, also festlegen, wie hoch ein mögliches Bußgeld ist. Sollte es am Donnerstag beim Treffen der Ministerpräsidenten in Berlin nicht zu einer bundesweit einheitlichen Regelung kommen, will der Senat ein eigenes Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor dem Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und Gaststätten vorlegen. (tso/ddp)

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