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Ultraschall, Abbruch - können Schwangere sich gut informieren? Der Paragraf, der Information einschränkt, wird heftig debattiert.

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Informationsfreiheit: Senat will über Ärzte und Abtreibungen informieren

Der Paragraf 219a StGB verbietet es Ärzten, öffentlich über Abtreibung zu informieren. Bis sich das ändert, will der Senat Abhilfe schaffen.

Die Senatsgesundheitsverwaltung will künftig auf ihrer Webseite darüber informieren, welche Berliner Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das schreiben Silke Gebel, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus, und Anja Kofbinger, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, in einem Gastbeitrag für diese Zeitung. Vorbild soll demnach Hamburg sein.

Damit schafft der Senat neue Fakten in der Debatte um den umstrittenen Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für Abtreibungen verbietet. Berlin wolle mutig vorangehen und selbst informieren, schreiben Gebel und Kofbinger. Parallel läuft eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, den Paragrafen abzuschaffen.

Kürzlich war die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite darüber informiert hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Gebel und Kofbinger schreiben, es gehe um das Recht auf Information, auf Selbstbestimmung und nicht zuletzt auch um die Gesundheit von Frauen. Im digitalen Zeitalter sei es üblich, online nach Informationen zu suchen, um bestmögliche Entscheidungen und Abwägungen zu treffen. Tsp

Lesen Sie die Erkärung der beiden Grünen-Politikerinnen morgen im Tagesspiegel oder schon jetzt im E-Paper.

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