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Viele Wohnungen in Berlin wurden zu Ferienwohnungen umfunktioniert.

© Jens Kalaene/dpa

Serie "Mieterfragen": Beeinträchtigungen durch Ferienwohnungen im Haus

Mieter berichten von ihren Erfahrungen mit Vermietern, Experten geben Tipps. Diesmal: Was tun, wenn immer mehr Ferienwohnungen im Haus Einzug halten?

DIE GESCHICHTE

„Seit zwei Jahren gibt es mehrere Ferienwohnungen in unserem Haus. Der Eigentümer betreibt diese zusammen mit der Hausverwaltung. Es gibt erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm und Dreck. Außerdem ist es bei mindestens einer Wohnung so, dass darin früher normale Mieter wohnten, jetzt ist es eine Ferienwohnung. Die Ämter wissen davon, können oder wollen jedoch nichts unternehmen.“

BERLINER MIETERVEREIN ANTWORTET

In Berlin gilt die Zweckentfremdungsverbotsverordnung, wonach sowohl die Nutzung einer Mietwohnung als Ferienwohnung als auch der über drei Monate hinausgehende Leerstand, der Abriss und die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ohne Genehmigung des Bezirksamtes rechtswidrig sind. Verstöße können den Bezirksämtern angezeigt werden. Dabei sollte in der Anzeige die betreffende Wohnung so genau wie möglich bezeichnet werden, um den Bezirksämtern die oft zeitaufwendige Ahndung zu erleichtern. Die Bezirksämter sind gehalten, Anzeigen nachzugehen, und können Verstöße gegen die Zweckentfremdung mit einem empfindlichen Bußgeld belegen.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

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