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Berlin: Sie verließ ihn, er stach zu Lebenslang für Mord an Ehefrau

Die Frau hatte keine Chance. Blitzschnell habe ihr Ehemann in einem Imbiss ein Messer gezogen.

Die Frau hatte keine Chance. Blitzschnell habe ihr Ehemann in einem Imbiss ein Messer gezogen. Aus Besitzdenken, Eigennutz und Hass habe Mahmut C. zugestochen, befand das Berliner Landgericht. Wegen Mordes an seiner deutschen Ehefrau und versuchten Totschlags an seiner Schwiegermutter wurde der 29jährige Türke gestern zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Hintergrund der Bluttat war die Trennungsabsicht seiner Ehefrau Stefanie. Die 24-jährige Mutter von zwei kleinen Mädchen hatte im August letzten Jahres vor einem Familiengericht einen so genannten Wegweisungsbeschluss gegen ihren Mann erwirkt – weil er sie zuvor mehrfach geschlagen und in der Wohnung randaliert hatte. Mahmut C. wurde untersagt, sich seiner Ehefrau und den Kindern zu nähern. Er aber terrorisierte seine Frau und auch seine Schwiegermutter mit Anrufen, lauerte ihnen auf der Straße auf.

Mahmut C. habe nach der Trennung keinen Zweifel daran gelassen, dass er seine Frau töten werde, hieß es im Urteil. „Wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie keiner haben“, hatte er gegenüber Bekannten angekündigt. Zehn Wochen nach dem richterlichen Beschluss saß er in einem Imbiss an der Greifswalder Straße in Prenzlauer Berg – nicht weit entfernt von der Wohnung seiner Ehefrau. Als Stefanie C. am Morgen in Begleitung ihrer Mutter ihre große Tochter zur Schule brachte, sah sie ihn hineingehen. Auf dem Rückweg war sie überzeugt, dass er den Imbiss verlassen hatte. Sie wollte ihrer kleinen Tochter nur schnell einen Schokoriegel kaufen. Eine tödliche Entscheidung.

Mit fünf Messerstichen brachte Mahmut C. seine Frau um – vor den Augen seiner dreijährigen Tochter. Als seine Schwiegermutter eingreifen wollte, wurde auch sie durch Stiche verletzt. Stefanie C. verblutete am Tatort, ihre 53-jährige Mutter konnte durch eine Notoperation gerettet werden. Es sei ein Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gewesen, hieß es im Urteil. Der Angeklagte, der sich drei Tage nach den tödlichen Messerstichen der Polizei gestellt hatte, hörte den Richterspruch schluchzend. Sein Anwalt hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert und von einer „Affekttat“ gesprochen. K. G.

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