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Berlin: Sozialamt bezahlt Umzug eines Islamisten

Terrorverdächtiger kam nach Berlin – auf Kosten des Landes Baden-Württemberg

Ein arbeitsloser und unter Terrorverdacht stehender Islamist will nach Berlin umziehen. Müssen die Sozialämter dafür auch noch zahlen? Diese Frage stellt sich im Fall des gebürtigen Ägypters Reda Seyam, der seit Ende der achtziger Jahre deutscher Staatsbürger ist. Bisher lebte er mit seiner Frau und fünf Kindern in der Stadt Laichingen in der Nähe von Ulm. Für seinen Umzug erhielt Seyam vom Landratsamt Ulm eine Umzugsbeihilfe. Ein Sprecher des Amtes bezeichnete dies als einen normalen Vorgang und nannte keine weiteren Gründe für die Kostenübernahme. Auch Roswitha Steinbrenner, Sprecherin der Berliner Sozialverwaltung, wollte diese Entscheidung nicht kommentieren, sie kenne die Details nicht. Es sei immer eine Einzelfallentscheidung, wenn Umzüge aus „wichtigen Gründen“ – etwa bessere Arbeitsaussichten oder Familienzusammenführung – bezahlt werden.

Reda Seyam wird auch nach seinem Umzug aus BadenWürttemberg Sozialhilfe beziehen können. Allerdings wird diese nach Angaben der Berliner Sozialverwaltung nicht vom Land Berlin übernommen, sondern muss weiter vom Landratsamt Ulm gezahlt werden.

Gegen Seyam ermittelt Generalbundesanwalt Kay Nehm wegen des „Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung“. Der 45-Jährige stand 2003 in Indonesien im Zusammenhang mit Al Qaida und dem Terroranschlag in Bali vor Gericht. Er wurde wegen „Visavergehen“ verurteilt und im Juli 2003 nach Deutschland abgeschoben. sik

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