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Berlin: Sozialgericht rügt Job-Center

Fehlerhafte Bescheide über Sanktionen kritisiert

Nach Auffassung des Sozialgerichts unterlaufen den Berliner Job-Centern immer wieder Fehler, wenn sie Sanktionen gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II verhängen, die eine Arbeit verweigern. Schon mehrfach seien in diesem Jahr Entscheidungen der Job-Center aufgehoben worden, weil wichtige Grundsätze verletzt wurden, kritisierte das Gericht gestern. Dabei gebe es schon bei der aktuellen Rechtslage drastische Sanktionsmöglichkeiten.

Unter anderem bemängelten die Richter eine Job-Center-Entscheidung, bei der einem Erwerbslosen die Leistungen um 60 Prozent gekürzt worden waren. Der Mann hatte zwar mehrfach die Arbeitsaufnahme abgelehnt, dennoch hätte das Job-Center die Leistungen nur um 30 Prozent kürzen dürfen, da Sanktionen laut Gesetz nach einem Stufensystem verhängt werden müssten. Denn die erste Kürzung habe eine „Warnfunktion“. Erst bei danach erfolgten Pflichtverletzungen dürfe es höhere Einschnitte geben.

Außerdem hob das Gericht einen Job-Center-Beschluss auf, der zu spät erfolgt sei. In diesem Fall war das Geld erst ein halbes Jahr später gekürzt worden. Nach Auffassung des Gerichts müssen die Ämter aber schnell reagieren, „damit die Leistungskürzung ihre erzieherische Funktion behält“.

Beim Sozialgericht nimmt unterdessen die Zahl der eingereichten Hartz-IV-Klagen weiter zu. Allein im ersten Quartal dieses Jahres gingen nach Angaben von Gerichtssprecher Michael Kanert mehr als 2500 neue Klagen und Eil-Anträge ein. Die Hartz-IV-Verfahren machen inzwischen rund 40 Prozent aller neu beim Gericht eingehenden Klagen aus, im vergangenen Jahr lag diese Quote noch bei 33 Prozent. sik

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