zum Hauptinhalt

Berlin: Strafe ohne Sühne schreckt nicht ab

Die Justiz versagt, wenn Gewalttäter wieder freigelassen werden

POSITION

Die Nachrichten der letzten Wochen aus Polizei und Justizkreisen schrecken auf. Heute als Schwerverbrecher verurteilt, morgen wieder frei. Zwei Beispiele:

1. Der Türsteher A. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Vier Monate später wurde A. wieder wegen Drogenhandels verurteilt und befand sich 3 Monate in U-Haft. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. 4 Monate später wurde A. erneut wegen Drogenhandels festgenommen.

2. F. wurde des Handels mit 108,5 kg Haschisch überführt, zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Seit August 2003 befindet sich F. im offenen Vollzug.

Die Liste ließe sich beliebig verlängern. Geht die Justiz mit Gewalttätern zu lasch um? Ist dies gar politisch gewollt und durch Vorgaben der Justiz gedeckt? Gehören die Täter in den offenen Vollzug? Was heißt eigentlich offener Vollzug? Nächtigen unter Bewachung, tagsüber von 6.30 bis 22 Uhr und an Wochenenden frei. Keiner will den offenen Vollzug verteufeln. Die Frage ist jedoch, ob der offene Vollzug auch eine richtige Resozialisierungsmaßnahme für Gewalttäter und Täter der organisierten Kriminalität ist. Zurückhaltend muss festgestellt werden, dass offensichtlich die Kommunikation zwischen den Staatsanwälten und den ermittelnden Dezernenten mangelhaft ist. Strafe ohne Reue und Sühne schreckt nicht ab.

Justizsenatorin Schubert weiß um die Probleme und duckt sich weg. Die Berliner Justizvollzugsanstalten für Männer sind überfüllt, Maßnahmen zur Resozialisierung können wegen dieser Überfüllung und mangelnden Personals nur unzureichend durchgeführt werden. Der dringende Neubau einer Haftanstalt, geplant in Großbeeren, wurde vom Senat gestoppt, wider besseren Wissens und begründet mit der Haushaltssituation.

Rechtspolitiker müssen sich davor hüten, ohne Aktenkenntnis und Detailwissen Gerichtsentscheidungen zu kommentieren. Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass die Gerichte in Kenntnis der Überbelegung der Berliner Justizvollzugsanstalten immer öfter bereit sind, in Absprache mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft auch Gewalttäter von der Haft zu verschonen. Hiervor die Augen zu verschließen, wie es der Senat und insbesondere Justizsenatorin Schubert tun, ist Realitätsverweigerung.

Michael Braun ist rechtspolitischer Sprecher der Berliner CDU-Fraktion

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false