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Straftaten an Schulen: Ministerium kritisiert AfD-Meldeportal zu Gewalt an Schulen
Die AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg will Meldungen von Gewaltvorfällen an Schulen erfassen. Kein Fall für Parteimeldestellen, meint das Bildungsministerium, das auf pädagogische Antworten setzt.
Stand:
Das brandenburgische Bildungsministerium hält ein von der AfD-Landtagsfraktion eingerichtetes Meldeportal zu Gewalt an Schulen für den falschen Weg. „Ein derartiges Meldeportal ermöglicht weder eine altersgemäße, pädagogische Reaktion noch gibt sie Handlungshinweise oder Unterstützung. Genau darin liegt aber der Auftrag von an Schule Verantwortlichen“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.
Die AfD-Landtagsfraktion will mit einem eigenen Meldeportal Gewaltvorfällen an Schulen nachgehen. Hintergrund der Aktion sind Einschätzungen von AfD-Politikern, eine Zunahme von Gewaltvorfällen und Straftaten gehe auf Schüler mit Migrationshintergrund zurück. Das Bildungsministerium teilte dagegen mit: „Den dargestellten migrantenspezifischen Zusammenhang weisen wir zurück.“
Die AfD-Fraktion im Landtag in Thüringen hat auch bereits ein Meldeportal „Schul-Gewalt“ eingerichtet, bei dem Schilderungen, Namen von Schulen und eine geografische Zuordnung einzusehen sind. Die Zahl der Gewalttaten an Schulen, die von der Polizei erfasst wurden, ist gestiegen.
Ministerium verweist auf Vorgaben zum Umgang mit Vorfällen
Das Bildungsministerium in Potsdam betonte, für Gewaltvorfälle an Schulen gebe es ein etabliertes Verfahren. Die Vorgaben dazu seien in dem Rundschreiben „Hinsehen-Handeln-Helfen. Angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Schule“ geregelt. Die Angaben der Schulen seien grundsätzlich vertraulich zu behandeln.
„Wenn es an Schulen zu Gewaltvorfällen oder Äußerungen kommt, die z.B. verfassungsfeindlich oder rassistisch einzustufen sind, so werden diese konsequent festgehalten, aufgearbeitet und im Sinne von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet“, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums.
Pädagogische Reaktionen gefragt
Den Fällen werde konsequent nachgegangen, „unbenommen bedarf es dazu pädagogischer Reaktionen“, hieß es. Diese Kinder dürften aber nicht kriminalisiert werden. „Es ist daher Auftrag von Schule, zusammen mit den Eltern erzieherisch tätig zu werden.“
Kinder unter 14 Jahren stehen in Deutschland unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Sie gelten als nicht strafmündig. Es können zwar polizeiliche Maßnahmen wie eine Identitätsfeststellung und Anhörung der Eltern stattfinden, jedoch gibt es keine strafrechtliche Verfolgung.
In den Rundschreiben des Bildungsministeriums zum Vorgehen bei Gewalt an Schulen heißt es unter anderem, jede Lehrkraft sei verpflichtet, sofort zu handeln und die Schulleitung zu informieren. „Besteht gegen Schülerinnen, Schüler oder gegen eine Lehrkraft der Verdacht einer strafbaren Handlung, hat die Schulleitung zu prüfen, ob pädagogische Maßnahmen ausreichen oder ob wegen der Schwere der Tat eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen muss.“
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